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Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 11.01.2021

Toilettenkonzept von Werberechten entkoppelt

Im Juni 2018 war zwischen dem Land Berlin und der Wall GmbH nach fast einem viertel Jahrhundert ein neuer Toilettenvertrag geschlossen worden. Es geht um die Errichtung und den Betrieb von bis zu 366 öffentlichen Toilettenanlagen. Anders als zuvor wurde der Toilettenbetrieb von den Werberechten im öffentlichen Straßenland damit vollständig entkoppelt, auch um mehr Transparenz zu schaffen. Beim Blick ins Pissoir ist das zweifellos gelungen!

Im Oktober 2020 berichtete Verkehrssenatorin Regine Günther von der Umsetzung des Berliner Toilettenkonzepts. In der Grundversorgung werde man die Zahl der öffentlichen Toiletten von 257 auf 281 und in der verbesserten Versorgung auf 366 öffentliche Toiletten aufstocken. Der alte Vertrag sei nicht mehr rechtmäßig gewesen. Über 15 Jahre könne man 500 Millionen Euro herausholen, so die Senatorin weiter.

Die Kosten während der fünfzehnjährigen Laufzeit des neuen Toilettenvertrags betragen laut Senatsverwaltung für die Grundversorgung rund 165 Millionen Euro. Die Kosten für die sogenannte verbesserte Versorgung sollen zusätzlich 36 Millionen Euro betragen. Darin enthalten sind alle Kosten für die Errichtung und den Betrieb. Besonders weist die Senatsverwaltung darauf hin, dass es sich um 281 Toilettenanlagen und nicht 281 Toiletten handle, da es sowohl Module mit einem Toilettenplatz als auch mit zwei Toilettenplätzen plus Pissoirs gäbe.

Woher Verkehrssenatorin Günther die von ihr angesprochenen 500 Millionen Euro hat, die sie aus dem Toilettenvertrag herausholen will, kann der Bund der Steuerzahler nicht sicher nachvollziehen. Im Januar 2018 hatte Günther im Abgeordnetenhaus Werbeeinnahmen von 440 Millionen Euro vorgerechnet und gesagt: „Wenn wir alle Einnahmen als Maximaleinnahmen aufsummierten, hätten wir ungefähr eine halbe Milliarde Euro in der ganzen Laufzeit.“ Im Juni 2018 war in einer Berichtsvorlage von prognostizierten Erlösen in Höhe von 350 Millionen Euro in 15 Jahren zu lesen, die sich aus der mit den betreffenden Werbeunternehmen vertraglich vereinbarten Umsatzbeteiligung ergeben würden.

Der Bund der Steuerzahler befürchtet daher, dass selbst der noch nicht verdiente Euro gleich zweimal verplant wird. Einerseits hat das Land zwar nun die Werbeeinnahmen, muss hieraus jetzt aber auch die öffentlichen Toiletten bezahlen. Andererseits war die Rede davon, dass die Werbeeinahmen auch der Deckung der Ausgaben für Stadtmöbel dienten. Für die Jahre 2020 und 2021 sind im Doppelhaushalt Einnahmen aufgrund der öffentlich-rechtlichen Verträge über die Sondernutzung der Straßen im Land Berlin durch Werbung in Höhe von gerade einmal 13,5 bzw. 18 Millionen Euro eingestellt. Danach, dass das Land hier eine halbe Milliarde Euro im Sinne eines Überschusses „herausholen“ könnte, klingt das für den Bund der Steuerzahler jedenfalls nicht.

Den neuen Toilettenvertrag des Berliner Senats hält Alexander Kraus, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Berlin, daher auch für undurchschaubar. Dem SAT1-Frühstücksfernsehen sagte er: „Wir sind da ein bisschen pessimistisch, weil es generell schwer ist, Werbeeinnahmen zu erzielen. Und außerdem sehen wir auch die Gefahr, weil die nicht nur den Toilettenhäusern zugeordnet werden, sondern auch anderen Stadtmöbeln, dass hier diese Einnahmen dann nachher als Begründung für viele andere Ausgaben herhalten. Und dann kann man die Zuordnung gar nicht mehr treffen.

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