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© Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Thomas Cook-Insolvenz

Service GmbH / Aus dem Heft 14.09.2020

Bund zahlt für Ansprüche der Kunden

Weil der Schutz von Pauschalreisenden im deutschen Recht nicht ausreichend umgesetzt war, ist der Bund eingesprungen und zahlt einen Teil der Ansprüche der Kunden, die ihre Reise aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht antreten konnten.
Weit mehr als 100 Mio. Euro wird die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook den deutschen Steuerzahler am Ende voraussichtlich kosten, da der Bund sich bereiterklärt hat, den geschädigten Kunden einen Teil ihrer Kosten freiwillig zu erstatten. Mit dieser öffentlichkeitswirksamen Ankündigung im Dezember 2019 trat die Bundesregierung die Flucht nach vorn an – aus einer Situation, in die sie sich selbst manövriert hatte. Die EU-Pauschalreiserichtlinie sieht nämlich einen umfassenden Schutz der Urlauber vor Insolvenz der Reiseveranstalter vor. Im deutschen Recht wurde der Mindestversicherungsbetrag jedoch auf 110 Mio. Euro pro Versicherer und Geschäftsjahr festgesetzt. Es gab zunehmend Zweifel daran, dass diese Summe ausreichend sein würde. Zudem wurde befürchtet, dass die Bundesregierung aufgrund der mangelnden Umsetzung von den Reisenden für den Ausfall in Haftung genommen werden könnte.

Im August dieses Jahres hat der Bund nun mit der Auszahlung der ersten Gelder begonnen; bereits seit Mai können sich die Kunden über ein Online-Portal für die Ausgleichszahlung anmelden. Bis Ende Juni waren dort rund 57.000 Anmeldungen eingegangen – mit angemeldeten Ausgleichzahlungen von rund 76 Mio. Euro. Insgesamt geht die Bundesregierung von rund 200.000 betroffenen Pauschalreisebuchungen und von bis zu 225,25 Mio. Euro für Ausgleichszahlungen aus. Hinzu kommen administrative und rechtliche Kosten von bis zu 38,2 Mio. Euro – zusammen wären dies bis zu 263,45 Mio. Euro. Die Bundesregierung will die Summe reduzieren, indem sie mögliche Ansprüche gegen den Versicherer geltend macht. Die tatsächlichen Kosten für den Steuerzahler werden also erst nach den Rechtsstreitigkeiten feststehen. Dass diese immer noch deutlich über 100 Mio. Euro liegen werden, ist anzunehmen.

Möglicherweise drohen weitere Kosten für die Steuerzahler: Die Corona-Pandemie hat der Reisebranche schwer zugesetzt. Dass es dort zu weiteren Insolvenzen kommen wird, ist durchaus wahrscheinlich. Und bis dato hat sich an der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht nichts geändert.

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