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© Bild von Peter H auf Pixabay

Terrassengebühren werden nicht erhoben

Erfolge / Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Unternehmen 01.09.2020

Der Bund der Steuerzahler hat am 23. April alle Städte und Gemeinden aufgefordert, auf die Erhebung von Terrassengebühren (Sondernutzungsgebühren) in diesem Jahr zu verzichten. Denn in der Öffnungsphase nach dem Corona-Lockdown benötigen Händler und Dienstleister die Flächen vor dem Laden ggf. für Abstandsmaßnahmen z. B. durch Aufsteller oder Stühle. Köln, Solingen, Dormagen und Meerbusch haben die BdSt-Forderung umgesetzt.Der Bund der Steuerzahler hat am 23. April alle Städte und Gemeinden aufgefordert, auf die Erhebung von Terrassengebühren (Sondernutzungsgebühren) in diesem Jahr zu verzichten. Denn in der Öffnungsphase nach dem Corona-Lockdown benötigen Händler und Dienstleister die Flächen vor dem Laden ggf. für Abstandsmaßnahmen z. B. durch Aufsteller oder Stühle. Köln, Solingen, Dormagen und Meerbusch haben die BdSt-Forderung umgesetzt.

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