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Teil 2: Die Fraktionszuschüsse
Die Kommunalwahl im Herbst 2025 war für den BdSt NRW Anlass, eine Info-Serie rund ums Thema Kommunalpolitik und Geld zu starten. Darin beleuchten wir verschiedene Aspekte des öffentlichen Sektors und des politischen Betriebs – mit dem Ziel, Transparenz zu fördern und Bewusstsein zu schaffen. Mit der Bezahlung von (Ober-) Bürgermeistern und Landräten machten wir den Anfang. Jetzt geht es um Geld und Unterstützungen, die die Ratsfraktionen erhalten:
Eines vorweg: Demokratie kostet Geld. Das ist nicht nur unvermeidlich, sondern Grundvoraussetzung für ein funktionierendes gesellschaftliches Zusammenleben. Immer wieder wird in der öffentlichen Debatte über die Höhe von Vergütungen und Zuschüssen diskutiert – sei es im öffentlichen Dienst oder in der freien Wirtschaft. Unsere Serie informiert und schafft die Voraussetzung, dass sich die Leser qualifiziert ihre eigene Meinung bilden können.
Zuschüsse für die Fraktionen in Städten und Gemeinden
Die Fraktionen im Rat haben einen Anspruch auf finanzielle Mittel zur Sicherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit. Die grundlegenden Regelungen zu den Fraktionen sind in § 56 der Gemeindeordnung (GO) Nordrhein-Westfalen festgehalten. Fraktionen sind in diesem Sinne Zusammenschlüsse von Ratsmitgliedern, die sich aufgrund grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zum gemeinsamen Wirken zusammengeschlossen haben. Für ihre Arbeit erhalten sie Haushaltsmittel – sowohl in Form von Geldleistungen als auch als geldwerte Leistungen. Jede Fraktion muss über die Verwendung dieser Mittel einen Nachweis in einfacher Form führen. Die Höhe der Zuschüsse, die allein vom Rat in eigener Verantwortung festgelegt werden, ist zudem in den Anlagen des Haushalts nachvollziehbar darzustellen.
Wofür dürfen die Zuwendungen verwendet werden?
Die Fraktionen dürfen die Zuschüsse ausschließlich für die Wahrnehmung der Fraktionsarbeit nutzen. So dürfen sie beispielsweise weder zusätzlich noch als Ersatz für die Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder verwendet werden. Ebenso ist es unzulässig, die Mittel für eine verdeckte Finanzierung der Parteiarbeit einzusetzen. Zu den typischen Verwendungen zählen neben dem Personal der Geschäftsführung unter anderem die Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion, etwa durch Flyer oder Informationsveranstaltungen, die Beschaffung notwendiger Organisations- und Arbeitsmaterialien sowie externe Beratungsleistungen in angemessenem Umfang.
Wie hoch fallen die Zuschüsse aus?
Die Höhe der Zuschüsse variiert von Kommune zu Kommune. Das Land gibt keine konkreten Beträge vor; dementsprechend können Städte und Gemeinden die Zuschüsse im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung frei festlegen. Sie werden durch Ratsbeschluss entschieden. Exemplarisch stellen wir im Folgenden die Fraktionszuschüsse der größten Stadt Köln sowie der kleinsten Stadt Hallenberg für das Jahr 2025 dar. Nähere Angaben und Erläuterungen finden Sie in den jeweiligen Haushaltsplänen 2025.
Teil 1 der Serie
Den ersten Teil unserer Serie "Kommunalpolitik und Geld" lesen Sie hier: Was verdient mein Bürgermeister?
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