
Umrüstung der Ladenkassen
Teil-Erfolg bei Einführung der Bettensteuer in Wuppertal
Tanzsteuer in Städten abgeschafft
Nach Marl, Herten und Dortmund verzichtet jetzt auch die Schloß Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh) auf die Tanzsteuer. Sie ist eine Form der Vergnügungssteuer und belastet weite Kreise der Bevölkerung. Seit vielen Jahren hat der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen die Abschaffung der unwirtschaftlichen Vergnügungssteuer gefordert. Als Bagatellsteuer ist ihr Erhebungsaufwand regelmäßig höher als der Ertrag. Die Abschaffung dieser Abgabe ist deshalb kein Geschenk an Gastronomen und Veranstalter, sondern ein Akt der wirtschaftlichen Vernunft, den der Bund der Steuerzahler erwirkt hat. Gelsenkirchen und andere Städte in Nordrhein-Westfalen wollen diesem Beispiel folgen.