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Straßenausbaubeiträge landesweit abschaffen!

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 23.04.2021, Jan Vermöhlen

Bund der Steuerzahler: Beitragserleichterungen kommen bei Bürgern kaum an

Nur jede sechste Kommune gewährt den Grundstückseigentümern Erleichterungen bei den Straßenausbaubeiträgen, obwohl diese seit einer Gesetzesnovelle im Oktober 2019 möglich sind. Das bemängelt der Bund der Steuerzahler, der Angaben aus 259 der 535 beitragserhebenden Städte und Gemeinden in Niedersachsen ausgewertet hat. „Die halbherzigen Reformen der großen Koalition entpuppen sich als Rohrkrepierer. Unsere Befürchtungen, dass die Mehrheit der Grundstückseigentümer durch die Reform keine Entlastung erfährt, bestätigen sich“, beklagt Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf und fordert erneut den vollständigen und flächendeckenden Wegfall der umstrittenen Straßenausbaubeiträge: „Gemeindestraßen werden von allen genutzt. Deshalb müssen sie auch gemeinschaftlich finanziert werden“.

Die gesellschaftliche Akzeptanz für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist in den letzten Jahren verloren gegangen, auch weil die von den Kommunen versendeten Beitragsbescheide nicht selten fünf- oder in Ausnahmefällen sogar sechsstellige Euro-Beträge erreichen. Nachdem sich bereits die 2017 von der rot-grünen Vorgängerregierung eingeführten wiederkehrenden Beiträge als unpraktikabel erwiesen haben, belegen die nun veröffentlichten Umfrageergebnisse des Bundes der Steuerzahler, dass auch das im Oktober 2019 von der großen Koalition beschlossene „Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze und zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen“ nicht zu der gewünschten Entlastung der Grundstückseigentümer beigetragen hat. „Die Reform bleibt Stückwerk, weil die Gemeinden die Anlieger nur unzureichend entlasten“, so Zentgraf.

Für den Bund der Steuerzahler steht deshalb fest, dass eine zufriedenstellende Lösung nur in der landesweiten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bestehen kann. Die damit verbundenen Einnahmeverluste der Kommunen sind finanziell beherrschbar und könnten in notleidenden Kommunen durch Finanzhilfen des Landes (Bedarfszuweisungen) wettgemacht werden. Schon durch den Wegfall des Erhebungsaufwands bei den Städten und Gemeinden könnte bereits rund ein Fünftel der Einnahmeausfälle kompensiert werden.

Ausgewählte Ergebnisse der Umfrage:

Das Gesetz räumt den Städten und Gemeinden u.a. die Möglichkeit ein, den gemeindlichen Kostenanteil beim Straßenausbau höher festzusetzen und damit den beitragspflichtigen Anteil der Grundstückseigentümer zu senken. Von den vom BdSt befragten beitragserhebenden Kommunen macht hiervon bisher jedoch nur etwa jede vierzehnte Kommune Gebrauch.

Ferner erlaubt das Gesetz, Zuschüsse Dritter – etwa im Rahmen des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) – zur Senkung von Anliegerbeiträgen einzusetzen und nicht wie bisher lediglich zur Entlastung der Gemeindekasse. Diese Regelung wendet bereits etwas mehr als jede neunte beitragserhebende Kommune an. Die hiervon ausgehende Entlastungswirkung fällt jedoch auch deutlich geringer aus als die einer Senkung des Anliegeranteils, zumal Anliegerstraßen mit besonders hoher Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer ohnehin von einer NGVFG-Förderung ausgeschlossen sind.

Mit der Reform wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, den Beitragsschuldnern die Option zur Verrentung der Beitragszahlungen auf bis zu 20 Jahre einzuräumen und dabei auf eine Verzinsung der Ratenzahlungen zu verzichten. Eine solche Verrentung sehen bisher rund 8,5 Prozent der beitragserhebenden Kommunen vor. Nicht alle verzichten dabei allerdings auf eine Verzinsung.

Hinweis an die Redaktionen:

Mehr zu den Ergebnissen der Umfrage, Informationen über die Beitragserhebung in den anderen Bundesländern sowie eine detailliertere Auseinandersetzung mit den bisherigen Reformversuchen in Niedersachsen können Sie der beigefügten Ausarbeitung „Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen – Eine Bestandsaufnahme im Frühjahr 2021“ entnehmen.

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