
Keine Zahlung der neuen Grundsteuer nur bei besonderer Härte
BdSt-Whisky-Tasting: Jetzt geht es hinaus in die Welt
Steuerzahler finanzieren Ex-Abgeordnete
Der Landtag NRW hat neue Renten-Privilegien für ehemalige Abgeordnete beschlossen – zulasten der Steuerzahler. Schon zuvor flossen monatlich rund 3.000 Euro Steuergeld pro Abgeordnetem in deren Altersvorsorge. Jetzt sollen Bürger auch noch für jährliche Rentenerhöhungen zahlen.
Ende März hat der nordrhein-westfälische Landtag das Abgeordnetengesetz geändert und so neue Versorgungsprivilegien für ehemalige Abgeordnete eingeführt. Konkret geht es um einen sogenannten „Versorgungszuschlag“ – eine ergänzende staatliche Leistung, die Renten der Ex-Abgeordneten künftig gemäß der Lohnentwicklung aufstockt und aus dem Landeshaushalt finanziert wird.
„Mit dem Versorgungszuschlag wird die staatliche Altersversorgung durch die Hintertür wieder eingeführt. Der Bund der Steuerzahler lehnt das strikt ab“, kritisiert Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW).
Der Hintergrund
Bereits 2023 hatte der Landtag die Zahlungen für die Altersversorgung der Abgeordneten deutlich ausgeweitet. Neben ihrer monatlichen Diät von derzeit 10.917,77 Euro erhalten die Abgeordneten inzwischen monatlich 2.880,12 Euro zur Einzahlung in das Abgeordneten-Versorgungswerk – eine Summe, die ab Juli auf über 3.000 Euro steigt und dann jährlich um 6,5 Prozent anwächst.
Renten-Zuschuss aus dem Landeshaushalt
Jetzt folgt der nächste Schritt: Die Renten der ehemaligen Abgeordneten werden jährlich analog zum Nominallohnindex aufgestockt. Für 2025 bedeutet das ein Plus von fünf Prozent. Reichen die Überschüsse des Versorgungswerks dafür nicht aus, springt der Landeshaushalt mit Steuergeld ein. Im ersten Jahr sind rund 34.000 Euro fällig – mit stark wachsender Tendenz in den Folgejahren.
Gravierende Probleme
Der BdSt NRW sieht darin gleich mehrere Probleme:
- Abkehr vom Prinzip Eigenvorsorge: Die 2005 vom BdSt erfolgreich erkämpfte Reform setzte auf eine kapitalgedeckte Altersversorgung mit transparenten Einzahlungen in ein Versorgungswerk, das ohne weitere Belastungen für den Landeshaushalt auskommen sollte. Der neue Zuschlag kehrt diese Errungenschaft um.
- Rosinenpickerei: Hinsichtlich der Auszahlungen aus dem Versorgungswerk hat sich der Landtag 2005 bewusst für gleichbleibende Zahlungen über den gesamten Rentenzeitraum entschieden. Zugunsten möglichst hoher Zahlungen ab Rentenbeginn hat er auf Steigerungen während der Rentenlaufzeit verzichtet. Steinheuer: „Es kommt Rosinenpickerei gleich, wenn man sich nun zusätzliche Zahlungen genehmigt, obwohl schon sehr hohe Renten direkt ab Beginn fließen.“
- Besserstellung gegenüber Selbstständigen und Arbeitnehmern: Während auch viele andere mit niedrigen Zinsen kämpfen und Arbeitnehmer ohnehin deutlich geringere Rentenansprüche haben, sichern sich Abgeordnete nun eine Zusatzversorgung aus Steuergeldern.
Abkehr vom Prinzip der Eigenvorsorge
„Gegen eine angemessene Bezahlung von Abgeordneten während der aktiven Zeit ist nichts einzuwenden, aber gegen unverhältnismäßige Privilegien bei der Altersversorgung sehr wohl“, betont Steinheuer.
Der Bund der Steuerzahler erinnert daran, dass das heutige System auf einer von rund 107.000 Bürgern unterstützten Volksinitiative des BdSt NRW im Jahr 2005 basiert. Ziel war es, die Altersversorgung der Abgeordneten analog zu Freiberuflern zu gestalten – ohne staatliche Zusatzleistungen. Die jetzige Gesetzesänderung dreht dieses erfolgreiche Modell zurück.
==> WDR5 Westblick: Steinheuer-Interview [27.3.2025]
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