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Steuerurteil: Hohe Zinsen bleiben vorerst bestehen
BdSt prüft Revision / Betroffene können weiterhin Einspruch einlegen
Das Finanzgericht Münster hält den Steuerzinssatz von 6 Prozent noch für verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen (Az.: 10 K 2472/16 E). Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof ausdrücklich zugelassen und damit den Weg zum höchsten deutschen Steuergericht freigemacht. Der Bund der Steuerzahler wird gemeinsam mit den Klägern die Urteilsgründe prüfen und dann wahrscheinlich Revision einlegen. Mit der schriftlichen Urteilsbegründung ist in einigen Wochen zu rechnen.
Für die Praxis hat das Urteil zunächst keine Auswirkungen. Steuerzahler können weiterhin gegen die hohen Steuerzinsen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf ein bereits laufendes Parallelverfahren beim Bundesfinanzhof verwiesen werden (Az.: I R 77/15).
Zum Hintergrund
Gemäß § 233 ff. Abgabenordnung werden Steuernachforderungen und Steuererstattungen verzinst. Dabei gilt ein...
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