Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuern sparen durch Sturmtief „Friederi...

Steuern sparen durch Sturmtief „Friederike“

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 24.01.2018

Kosten zur Beseitigung von Sturmschäden von der Steuer absetzen

 

Umgestürzte Bäume auf Gehwegen, verwüstete Gärten – Sturmtief „Friederike“ hat auch in Baden-Württemberg große Schäden angerichtet. Neben Schäden am Haus, die vielfach durch eine Versicherung abgedeckt sind, kommt hinzu, dass Gärtner für die Entsorgung von Ästen und Bäumen und für die Herrichtung des Gartens bezahlt werden müssen.

Ein kleiner Trost: Die hierdurch entstehenden Kosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen sind in der Steuererklärung abzugsfähig. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs gehört zu einem Haushalt auch der Gehweg vor dem Haus. Sie können also die Kosten für das Zersägen und die Beseitigung/Entsorgung des Grünschnitts und anderer Gegenstände nicht nur auf Ihrem Grundstück, sondern auch auf dem davorliegenden Gehweg in der Steuererklärung geltend machen. Auch die Wiederherrichtung des durch den Sturm in Mitleidenschaft gezogenen Gartens können Sie ansetzen.

Damit diese Kosten anerkannt werden, sind einige Spielregeln einzuhalten. So müssen Sie oder Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft der Auftraggeber sein. Materialkosten werden leider nicht berücksichtigt, wohl aber die Personalkosten. Deshalb sind diese gesondert in der Rechnung auszuweisen. Außerdem muss die Begleichung der Rechnung durch Zahlung auf das Konto des Dienstleisters erfolgen.

Ausführliche Hinweise zu diesem Thema finden sich im BdSt-Ratgeber Nr. 43 „Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten“, der unter der gebührenfreien Telefonnummer 08000 76 77 78 kostenfrei beim Bunde der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. angefordert werden kann.

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland