Stellungnahme zur Aktualisierung der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Steuererklärungen auf Papier
Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärung
Viele Steuerzahler sind verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Wird die Erklärung – statt in der vorgeschriebenen elektronischen Form – in Papierform abgegeben, behandeln einige Finanzämter die Erklärung als nicht wirksam abgeben. Dies hat für die betroffenen Steuerzahler erhebliche Folgen. So wäre das Finanzamt danach grundsätzlich befugt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen oder Verspätungszuschläge festzusetzen. In der Regel ist die Abgabe der Steuererklärung auf den Papiervordrucken jedoch als konkludenter Härtefallantrag zu werten. Danach kann auch die Papier-Erklärung als wirksam abgegebene Steuererklärung behandelt werden. Der Bund der Steuerzahler regt an, die Finanzämter auf diesen Zusammenhang hinzuweisen. Zudem schlägt der Bund der Steuerzahler vor, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen zu verlängern.
Das Bundesministerium der Finanzen teilt in seiner Antwort mit, dass die Abgabe der Steuererklärung auf Papier als konkludenter Härtefallantrag gewertet werden kann. Damit bestätigt das Ministerium die Ansicht des Bundes der Steuerzahler. Zudem soll die Neuregelung der Steuererklärungsfristen Gegenstand einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sein.