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Steuererklärung 2024: Abgabefrist verpasst?

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 01.09.2025

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endete am 31. Juli 2025. Haben Sie die Frist versäumt, drohen Konsequenzen. Das können Sie jetzt tun:

Sie haben die Frist verpasst und Ihre Steuererklärung für 2024 nicht zum 31. Juli 2025 abgegeben? Der Bund der Steuerzahler NRW rät: Reichen Sie Ihre Steuererklärung so schnell wie möglich nach. Je länger Sie warten, umso höher wird der Verspätungszuschlag. Ohne ausreichende Gründe für die Verspätung kann das Finanzamt einen Zuschlag festsetzen, der mindestens 25 Euro pro Monat beträgt. Der Bund der Steuerzahler NRW bietet Ihnen kostenfreie Hilfen, die Sie unterstützen:

  • Checkliste Steuererklärung 2024
  • Anleitung Steuererklärung für Senioren 2024
  • Anleitung Steuererklärung für Arbeitnehmende 2024

Diese Materialien können Sie kostenfrei bestellen.

Das sind Ihre Möglichkeiten nach Fristablauf

  • Schnell nachreichen: Über Elster können Sie Ihre Steuererklärung online einreichen – kostenfrei und unkompliziert. Die meisten Belege müssen Sie nicht mehr einreichen, aber aufbewahren.
  • Fristverlängerung beantragen: In besonderen Fällen können Sie auch nach Ablauf der Frist eine rückwirkende Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Eine Aussicht auf Fristverlängerung haben Sie nur bei schwerwiegenden Gründen.
  • Billigkeitserlass beantragen: Wird eine Fristverlängerung abgelehnt und ein Verspätungszuschlag festgesetzt, können Sie in besonderen Härtefällen einen Billigkeitserlass beantragen, etwa bei finanziellen Schwierigkeiten oder unverschuldeten Verzögerungen wie Unfall, schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie. Ihr Antrag sollte gut begründet sein und die persönlichen oder sachlichen Härten durch den festgesetzten Zuschlag darlegen.
  • Einen steuerlichen Berater beauftragen: Sie können auch nach Fristablauf einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beauftragen. Dies ist kostenpflichtig und empfiehlt sich, wenn Sie die Erklärung nicht selbst erstellen können.

Vor der Steuererklärung brauchen Sie keine Angst zu haben. Für Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner werden zahlreiche Daten direkt an das Finanzamt übermittelt. Das vereinfacht die Erstellung der Steuererklärung erheblich. Um Steuern zu sparen, sollten Sie jedoch zusätzliche Angaben z. B. zu Werbungskosten machen. Die Hilfen des Bund der Steuerzahler NRW zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Ein Problem ist: Viele Menschen wissen oft nicht, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Folgendes gilt: Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie im Jahr 2024 monatlich mehr als 1.367 Euro gesetzliche Rente brutto erhalten und/oder zusätzliche Einkünfte wie eine weitere Rente oder einen Hinzuverdienst (nicht Minijob) erzielt haben.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, wenn sie im Jahr 2024 beispielsweise:

  • Einkünfte aus mehreren Beschäftigungen erzielt haben und der Lohn in Steuerklasse 3, 4 (mit Faktor), 5 oder 6 abgerechnet wurde. Bei Zusammenveranlagung müssen beide Ehepartner eine Steuererklärung abgeben, auch wenn nur eine Person betroffen ist.
  • Abfindungen oder Sonderzahlungen vom Arbeitgeber erhalten haben.
  • Zusätzliche steuerpflichtige Einkünfte erwirtschaftet haben, etwa aus selbstständiger Tätigkeit (über 410 Euro jährlich), Vermietung und Verpachtung oder steuerpflichtigen Renteneinkommen. Beschäftigungen im Minijob sind ausgenommen.
  • Entgeltersatzleistungen bezogen haben, wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern-, Mutterschafts- oder Kurzarbeitergeld.
  • Einen Freibetrag für Lohnsteuerermäßigung eingetragen haben.

Was passiert, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben?

Wenn Sie verpflichtet sind und dennoch keine Steuererklärung einreichen, nimmt das Finanzamt eine Schätzung Ihrer Besteuerungsgrundlagen vor. Das Finanzamt geht dabei nicht von den tatsächlichen Umständen des Steuerpflichtigen aus, sondern rechnet Sicherheitspuffer ein. Steuermindernde Werbungskosten und Sonderausgaben bleiben in der Regel unberücksichtigt, weil sie nicht gemeldet wurden. Wer steuerlich geschätzt wird, zahlt in der Regel zu viel Steuern.

Damit auch nach der Abgabe nichts schief geht: Kontrollieren Sie Ihren Steuerbescheid sorgfältig. Falls das Finanzamt einen Beleg nachfordert, müssen Sie diesen nachreichen. Lesen Sie mehr wichtige Details in den kostenfreien Steuer-Hilfen vom Bund der Steuerzahler NRW.

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