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„Steuererhöhungen sind nicht ohne Grund oder gar verantwortungslos beschlossen worden.“ 

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / News für Rentner / Arbeitnehmer-News / Newsticker Nordrhein-Westfalen 28.10.2021

Das sagt BdSt-Mitglied Wolfgang Jungnitsch. Er war Bürgermeister in Übach-Palenberg. Wie seine Stadt zu Steuererhöhungen getrieben wurde, schildert er in seinem Gastbeitrag:

„Leider waren viele Kommunen in NRW gezwungen, ihre Grundsteuersätze deutlich zu erhöhen. Das von der damaligen Rot-Grünen Landesregierung beschlossene Stärkungspaktgesetz verpflichtete bekannterweise die Kommunen 2010/2011 zu einem Haushaltsausgleich, für die Teilnehmer der Stufe 1 z.B. bis 2016. Hierzu musste der jeweiligen Bezirksregierung ein Sanierungsplan vorgelegt werden, der Bestandteil der Haushaltsgenehmigung durch die Bezirksregierung war. In diesem Sanierungsplan musste aufgezeigt werden, wie die Sanierung des Haushaltes, d.h. ein ausgeglichener Haushalt, erfolgen soll. Die Umsetzung dieses Plans musste vierteljährlich gegenüber der Bezirksregierung schriftlich durch einen umfangreichen und detaillierten Nachweis belegt werden. Abweichungen mussten durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Erfolgte dieser Nachweis nicht oder wurde kein Sanierungskonzept mit detailliertem Maßnahmenplan schriftlich aufgezeigt, wurde der Haushalt nicht genehmigt, d.h. ein Nothaushaushalt galt für die Kommune und die Landesmittel (Zuschuss zur Sanierung) wurden nicht ausgezahlt. Beim Nothaushaushalt war es anfänglich so, dass jede Einzelmaßnahme ab 60 Euro über die Kreisverwaltung von der Bezirksregierung genehmigt werden musste!

Da die Kommunen bis 2009 bereits sehr eng in ihrer Finanzausstattung waren, konnten nur unter schmerzhaftem Verzicht auf alle freiwilligen Leistungen und Reduzierung bei den Pflichtaufgaben auf ein absolutes Minimum weitere Einsparungen erzielt werden. Der Verkauf von ,Tafelsilber‘ und mehr war selbstverständlicher Teil der Sanierungsmaßnahmen, organisatorische Verschlankungen ein Muss, weiteres Personal wurde bis zu 20 % eingespart. Dennoch blieb am Ende bei allen Stärkungspaktkommunen in NRW ein Delta übrig. Dieses musste durch Anpassung von Gebühren und Steuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer etc.) geschlossen werden. Bei der einen Kommune mehr, bei der anderen noch mehr...
Übach-Palenberg als Stärkungspaktkommune konnte 2020 den Hebesatz für die Grundsteuer B von 695 auf 680 Punkte senken. Dies unterstreicht den Willen unserer Kommune, dem Bürger wegen der aufgezeigten Rahmenbedingungen nur so viel abzuverlangen, wie unbedingt nötig!“

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