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Steueränderung 2024
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V.
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In 2024 gibt es etliche Steuerregelungen, die sich ändern. Hier ein erster Überblick:
- Das steuerfreie Existenzminimum steigt 2024 bei ledigen Steuerzahlern auf 11.608 Euro. Der Betrag verdoppelt sich Ehepaaren auf 23.216 Euro. Eventuell erfolgt eine weitere Anhebung auf 11.784 Euro/23.568 Euro.
- Der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie steigt dagegen ab 01.10.2024 wieder auf 19 Prozent.
- Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2024 jetzt 12,41 Euro. Einhergehend mit der Erhöhung geht auch die Anhebung der Minijobgrenze. Diese beträgt ab 2024 jetzt 538 Euro im Monat.
- Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
- für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 28 Euro auf 32 Euro.
- für den An- oder Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, von jeweils 14 Euro auf 16 Euro.
- für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 14 Euro auf 16 Euro.
- Für Berufskraftfahrer gibt es eine Pauschale, um die Aufwendungen für Übernachtungen im LKW abzudecken. Der Betrag wird ab 1. Januar 2024 von 8 Euro auf 9 Euro je Kalendertag erhöht.
==> Detaillierte Informationen im BdSt Info-Service Nr. 39 "Steuerrechtsänderungen 2024"
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