Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens für die Einführung einer E-Rechnung
Auf Steuerwehr-Tour in Nideggen
Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages und die damit verbundene Verschiebung des Einkommensteuertarifes nach rechts ist kein Geschenk an die Steuerzahler, sondern eine zwingende verfassungsrechtlich gebotene Notwendigkeit. Hierauf gehen wir später noch weiter ein. Wir sind zudem der Auffassung, dass dieses Gesetz auch genutzt werden sollte, um den Solidaritätszuschlag abzuschaffen, so wie es der Bundesfinanzhof bereits in seinem Urteil vom 30. Januar 2023 dargelegt hat. Auch nach Ansicht der Richter des Bundesfinanzhofes ist der Solidaritätszuschlag zumindest ab 2025 nicht mehr gerechtfertigt als Ergänzungsabgabe. Auch hierzu im weiteren Verlauf der Stellungnahme mehr.
Wir betonen erneut, dass alle Pauschalen im Steuerrecht regelmäßig überprüft und an die Inflation und Wertentwicklung angepasst werden müssen. Dies bietet sich jährlich im Rahmen des „Jahressteuergesetzes“ an. Hier bleibt der aktuelle Gesetzentwurf erneut absolut hinter den Erwartungen zurück. Wir fügen in der Anlage 1 die aus unserer Sicht notwendigen Anpassungen von Pauschalen, Freibeträgen und Freigrenzen bei. Diese sind anhand der aktuellen Inflationswerte berechnet. Der Gesetzentwurf sollte auch für entsprechende Anpassungen der Pauschalen genutzt werden.
Kritisch betrachten wir weiterhin die Einführung von Anzeigepflichten bei innerstaatlichen Steuergestaltungen. Hier wird zum einen den Steuerzahlern und Steuerberatern Misstrauen entgegengebracht und zum anderen werden Fragen in der praktischen Anwendung offenbleiben. Uns bleibt unverständlich, warum man erneut die Einführung hier versucht, nachdem richtigerweise diese im Rahmen des Wachstumschancengesetz im Frühjahr dieses Jahres gestrichen wurde. Dies ist erneut ein Misstrauensausdruck gegenüber den Steuerberatern und Steuerzahlern, der nicht gerechtfertigt ist. Zudem zeigen die Erfahrungen, dass der Mehraufwand, der mit Anzeigepflichten entsteht, in keinem Verhältnis zu den möglichen Ergebnissen steht.
Im Einzelnen nehmen wir im beigefügten Dokument zum Entwurf Stellung.