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Statue der Justitia
© Fotolia

Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 und der Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Stellungnahmen & Eingaben 12.08.2025

Wir begrüßen zunächst, dass es weitere Erleichterungen für Kleinunternehmer geben soll. Die aktuelle Praxis zeigt, dass die Umstellung der Rechnungslegung auf die E-Rechnung eine Herausforderung für alle Beteiligten darstellt. Daher ist es aus unserer Sicht richtig, insbesondere kleine Unternehmen, die nur geringe Umsätze erzielen und so auf die Umsatzbesteuerung und auch den Vorsteuerabzug verzichten, im Bereich der Rechnungslegung zu entlasten.

Aus diesem Grund begrüßen wir ausdrücklich, dass in Rz. 22 aufgenommen wird, dass Kleinunternehmen zukünftig keine E-Rechnung erstellen müssen, um damit auch die kurzfristig in § 34a UStDV aufgenommene Ausnahme im BMF-Schreiben zu verdeutlichen. Werden dennoch E-Rechnungen verschickt, soll dies ohne Zustimmung des Empfängers möglich sein. Dies ist aus unserer Sicht kein Nachteil.

 

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