Verlustverrechnung erneut beim Bundesverfassungsgericht
Wir brauchen eine Reform der Kostenerstattung
Start ins Studienjahr: Ran ans Steuern sparen!
So bekommen Studenten und Eltern Geld von der Steuer zurück
Ran ans Steuern sparen! – An diesen Spruch sollten Studenten unbedingt denken, wenn sie sich neue Lehrbücher, Schreibmaterial oder den Laborkittel für das anstehende Wintersemester kaufen. Die Rechnungen bzw. Kassenzettel sollten unbedingt aufbewahrt werden, denn damit lassen sich womöglich bei der nächsten Einkommensteuererklärung Steuern sparen. Insbesondere, wenn der Student keine Einnahmen aber hohe Ausgaben für das Studium hat, kann sich die Mühe lohnen.
Kosten, die im Zusammenhang mit einem Beruf bzw. dem künftigen Beruf anfallen, können bei der Steuer geltend gemacht werden. Das gilt auch für Studenten! Zu den steuerlich abzugsfähigen Posten zählen beispielsweise Ausgaben für Bücher, Schreibwaren, den Computer, die Kosten für das Repetitorium oder das Auslandssemester. Wer bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, kann diese Ausgaben direkt als Werbungskosten in die Einkommensteuererklärung eintragen. Das Masterstudium gilt steuerlich gesehen übrigens schon als...
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