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Spielbankabgabe

Steuerlexikon / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Arbeitnehmer 23.08.2022

Bereits im Mittelalter wurden in Städten Abgaben auf den Glücksspielbetrieb erhoben. Nach einem Verbot von Spielbanken im Jahr 1873 wurde der Betrieb 1933 unter bestimmten Voraussetzungen wieder zugelassen und mit der Spielbankabgabe belastet.

Steuereigenschaften

Steuergegenstand Glücksspielerträge
Bemessungsgrundlage Bruttospielertrag, d. h. die Differenz zwischen Spieleinsätzen und Spielgewinnen
Steuersatz 20 – 80 Prozent
Aufkommen 100,2 Mio. Euro (2021)
Anteil am Steueraufkommen 0,01 Prozent (2021)
Ertragshoheit Länder

 

Beurteilung

  • Widerspruch zu einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung, da die Spielbanken pauschal besteuert und von der allgemeinen Steuerpflicht entbunden sind

 

Empfehlung

  • Abschaffung der Spielbankabgabe
  • Einkommensteuerpflicht für Spielbanken

 

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