Spielbankabgabe
Steuerlexikon
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Bereits im Mittelalter wurden in Städten Abgaben auf den Glücksspielbetrieb erhoben. Nach einem Verbot von Spielbanken im Jahr 1873 wurde der Betrieb 1933 unter bestimmten Voraussetzungen wieder zugelassen und mit der Spielbankabgabe belastet.
Steuereigenschaften
Steuergegenstand | Glücksspielerträge |
Bemessungsgrundlage | Bruttospielertrag, d. h. die Differenz zwischen Spieleinsätzen und Spielgewinnen |
Steuersatz | 20 – 80 Prozent |
Aufkommen | 100,2 Mio. Euro (2021) |
Anteil am Steueraufkommen | 0,01 Prozent (2021) |
Ertragshoheit | Länder |
Beurteilung
- Widerspruch zu einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung, da die Spielbanken pauschal besteuert und von der allgemeinen Steuerpflicht entbunden sind
Empfehlung
- Abschaffung der Spielbankabgabe
- Einkommensteuerpflicht für Spielbanken