Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Sparnotwendigkeit bei Versorgungsansprüc...

Sparnotwendigkeit bei Versorgungsansprüchen der Abgeordneten

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 24.01.2024, Philipp Sprengel

BdSt NRW zu den Änderungen beim Abgeordnetengesetz

Der Landtag hat in den Plenarsitzungen dieser Woche Änderungen am Abgeordnetengesetz sowie an der Geschäftsordnung des Landtages beschlossen. Zukünftig können Abgeordnete an Plenartagen eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, erhalten das Deutschland-Ticket, bekommen 40% dessen, was Bundestagsabgeordnete für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten und müssen ein Ordnungsgeld fürchten, wenn sie gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen.  

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen kommt zu einer differenzierten Einschätzung dieser Änderungen. Die Notbetreuung für die Kinder der Abgeordneten begrüßt der Steuerzahlerbund. Plenarsitzungen gehen oftmals bis in die späten Abendstunden, was nicht nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten, sondern auch für die Abgeordneten selbst zu einem Betreuungsproblem für die eigenen Kinder führen kann. Deshalb ist diese Änderung ein wichtiger Schritt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Politik zu fördern. Wir begrüßen in diesem Zuge auch den Antrag der regierungstragenden Fraktionen diese verbesserte Vereinbarkeit auch auf kommunaler Ebene zu ermöglichen, indem beispielsweise eine Kostenerstattung für die Kinderbetreuung in den Abendstunden für kommunale Mandatsträger eingeführt werden soll.  

Auch eine weitere Änderung trifft auf Zustimmung durch den Bund der Steuerzahler. Die Einführung eines Ordnungsgeldes bei Verletzung der parlamentarischen Ordnung oder der Würde des Parlaments, welche durch die Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung des Landtages möglich wird, ist mit Blick auf die steigende Anzahl von Ordnungsrufen folgerichtig. In Zukunft kann der Präsident des Landtages ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro und im Wiederholungsfall von 2.000 Euro gegen ein Mitglied des Landtages festsetzen. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes können erwarten, dass sich die von Ihnen gewählten und bezahlten Abgeordneten entsprechend den demokratischen Gepflogenheiten verhalten. Dieses Ordnungsgeld ist deshalb im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.  

Die Orientierung der Pauschale für die Bezahlung der Mitarbeiter von Abgeordneten an der Pauschale der Bundestagsabgeordneten ist aus unserer Sicht angemessen. Allerdings sollte hier regelmäßig geprüft werden, ob die Abgeordneten des Landtags diese Pauschale nahezu vollständig ausschöpfen oder ob große Summen am Ende des Jahres ungenutzt bleiben. Wenn letzteres der Fall sein sollte, könnte diese Pauschale reduziert werden.  

Die Parlamentarier des Landtags NRW konnten bereits bisher die Deutsche Bahn in NRW und auf Reisen nach Berlin kostenlos nutzen, aber nicht den ÖPNV. Dass ihnen dies mit einem Deutschlandticket nun zukünftig möglich ist, ist konsequent. Trotzdem sollten die Abgeordneten darauf achten, dieses von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanzierte Deutschlandticket auch zu nutzen und weniger Fahrtkosten geltend zu machen. So können sich die Kosten insgesamt relativieren.  

Die Abgeordnetenbezahlung insgesamt wird bei dieser Gesetzesänderung nicht erhöht. Sie beträgt derzeit monatlich 10.368,25 Euro brutto. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist diese Bezahlung angemessen. Die durchschnittlichen Kosten pro Mandat in den Flächenstaaten liegen zwar unter den Kosten in NRW, aber wenn man die Mandatskosten pro Einwohner betrachtet, liegt NRW deutlich unter dem Durchschnitt.

Mit Blick auf die Versorgungsleistungen von Abgeordneten nahm NRW lange eine Vorbildfunktion für andere Bundesländer ein. Seitdem mit Unterstützung des BdSt NRW die Abgeordnetenbezahlung und die Versorgung der Abgeordneten im Jahr 2005 grundlegend neu geregelt wurde, besteht ein Versorgungswerk für Abgeordnete, in welche sie selbst einzahlen. Im Mai vergangenen Jahres wurde die Versorgung der Abgeordneten allerdings geändert. Im Zuge dessen wurde die Altersversorgung der Abgeordneten deutlich erhöht. Schon bisher war die Versorgung sehr großzügig. Nach zwei Legislaturperioden konnte ein Abgeordneter eine Anwartschaft in Höhe von 2.130 Euro monatlich erwerben. Mit dem verabschiedeten Anstieg von 6,5 Prozent beträgt die Rentenanwartschaft inzwischen 2.450 Euro monatlich und soll weiter ansteigen. Im Vergleich dazu kann jemand, der über zehn Jahre einen Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, höchstens eine Anwartschaft von rund 800 Euro erwerben. Diese hohe Versorgungsleistung ist den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht zu vermitteln und sollte bei der nächsten Änderung des Abgeordnetengesetzes überdacht werden. 

Lesen Sie auch:

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland