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Rohr mit Geld
© Guido Grochowski

So können die Abwassergebühren sinken

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 10.05.2023, Harald Schledorn

Mit etwas gutem politischen Willen und dank des Abwasserurteils von Mai 2022 lässt sich die Belastung der Verbraucher bei den Abwassergebühren senken.

Die Schmutzwassergebührensätze erreichen mancherorts in NRW historische Höchststände. Zum Beispiel in Monschau. Hier liegt der Schmutzwassergebührensatz für private Haushalte in diesem Jahr bei 6,21 Euro je Kubikmeter! Der Bund der Steuerzahler NRW fordert deshalb alle politisch Verantwortlichen – sowohl auf kommunaler als auch auf landespolitischer Ebene – auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, die die Rechtsprechung und die Gesetzgebung bieten, um die Abwassergebührenbelastung für die Bürger in NRW zu reduzieren. Ein vom BdSt NRW erfolgreich unterstütztes Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (Urteil vom 17. Mai 2022, Az. 9 A 1019/20) hat eine rege Gesetzestätigkeit im Landtag NRW zur Folge gehabt, von der nun viele Abwassergebührenzahler profitieren.

Positive Beispiele:

Die Stadt Kleve am Niederrhein zum Beispiel hatte bereits in der Vergangenheit Abwassergebührensätze deutlich unter dem NRW-Landesdurchschnitt. Diese Gebührensätze senkte die Stadt in diesem Jahr noch weiter. Dies wurde möglich, weil man bei der kalkulatorischen Verzinsung in der Abwasserentsorgung durch eine bürgerfreundliche Kalkulation die betriebsbedingten Kosten von über 1,8 Millionen Euro im Jahr 2022 auf nur noch 115.700 Euro im Jahr 2023 reduzierte.

Ein weiteres positives Beispiel ist Sankt Augustin (Rhein-Sieg-Kreis). Dort war noch 2022 in der Abwassergebührenkalkulation ein Kostenfaktor von fast 1,8 Millionen Euro bei der Verzinsung des Anlagekapitals aufgeführt. Dieser Kostenpunkt konnte um fast 60 % reduziert werden, weil die Stadt den Zinssatz bei den kalkulatorischen Zinsen von 5,42 % im Jahr 2022 auf 3,25 % im Jahr 2023 herabsetzte. Ergebnis für die Abwassergebührenzahler in Sankt Augustin: Der Schmutzwassergebührensatz sank von 2,81 Euro n(2022) auf 2,68 Euro je Kubikmeter in diesem Jahr. Der Regenwassergebührensatz sank von 1,64 Euro (2022) auf 1,56 Euro je Quadratmeter in diesem Jahr.

Die Abwassergebührenzahler in Bonn haben ebenfalls erheblich pro„fitiert. Der Schmutzwassergebührensatz kann in diesem Jahr um fast 11 % (von 2,83 auf 2,52 Euro/m³) und der Regenwassergebührensatz um fast 10 % (von 1,47 auf 1,33 Euro/m²) gesenkt werden. Ein wesentlicher Grund: Der kalkulatorische Zinssatz wurde von 5,08 % in 2022 auf 2,43 % in 2023 gesenkt. Die kalkulatorischen Zinsen reduzierten sich so um fast 17 Millionen Euro.

Auch in Bochum sind die kalkulatorischen Zinsen deutlich gesunken. Betrugen sie im vorigen Jahr noch 21,22 Millionen Euro, sind es in diesem Jahr 12,33 Millionen Euro. Die Di›fferenz von 8,89 Millionen Euro ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass der Zinssatz von 5,24 % auf 3,25 % gesenkt wurde. Die positive Wirkung für den Gebührenzahler durch das Urteil zeigt sich nicht nur in den Großstädten. Auch die Bürger in kleineren Städten und Gemeinden pro„fitieren.

Ein Beispiel ist die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Dort wurden die Vorgaben des OVG NRW zur kalkulatorischen Verzinsung in der Abwasserentsorgung noch im selben Jahr umgesetzt. Der Eigenkapitalzinssatz wurde 2022 von 5 % auf 0,73 % gesenkt. Die Eigenkapitalverzinsung in der Abwasserentsorgung verringerte sich von 602.747 Euro auf 88.000 Euro. Ein Minus von 514.746 Euro! Eine Folge war: Noch 2022 sank der Schmutzwassergebührensatz von 4,10 auf 3,71 Euro/m³ und der Regenwassergebührensatz von 0,81 auf 0,71 Euro/m².

Auch in Gevelsberg haben sich die kalkulatorischen Zinsen, die für die Fortleitung des Schmutzwassers und Regenwassers angesetzt wurden, in diesem Jahr mehr als halbiert. Beim Schmutzwasser von 883.800 Euro auf 431.441 Euro und beim Regenwasser von knapp 1,2 Millionen Euro auf 574.358 Euro. Diese Reduzierung der betriebsbedingten Kosten wurde unter anderem möglich, weil der kalkulatorische Zinssatz von 5’% auf 2,621 % gesenkt wurde. Auch die Abwassergebührensätze sanken in diesem Jahr in Gevelsberg: beim Schmutzwasser von 3,07 auf 2,92 Euro/m³ in 2023 und beim Regenwasser von 1,33 auf 1,27 Euro/m².

Bürgerfreundliche Kalkulation ist möglich

Das vom BdSt NRW erstrittene Urteil vor dem OVG NRW hat für erheblichen Wirbel bei den politisch Verantwortlichen auf Landesebene wie auch auf kommunaler Ebene gesorgt. Der neue Rechtsrahmen bei der Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung in der Abwasserentsorgung ermöglicht es den Kommunen, das OVG-Urteil umzusetzen. Damit können sie faire Abwassergebühren für ihre Bürger scha›ffen. Die neuen gesetzlichen Regelungen sind weniger bürgerfreundlich und müssen nicht zwingend angewendet werden. Die genannten Beispiele zeigen, dass in der Vergangenheit Gewinne in Millionenhöhe erwirtschaftet wurden. Es ist aus Bürgersicht nur fair, wenn sich die Kommunen jetzt an das Abwasserurteil halten. Durch bürgerfreundliche Abwassergebührenkalkulationen ist es möglich, die Gebührensätze zu senken und damit die Verbraucher bei den Gebühren zu entlasten.

Die Analyse einer Vielzahl von Gebührenbedarfsberechnungen in der Abwasserentsorgung durch den BdSt NRW zeigt aber auch, dass durch Kostensteigerungen an anderer Stelle – z.B. Erhöhung der Verbandsbeiträge bei den Entwässerungsverbänden – bürgerfreundliche Kalkulationen der Abwassergebührensätze ins Leere laufen können. Was die Frage aufwirft, wer eigentlich die Kalkulation der Verbandsbeiträge der Entwässerungsverbände in NRW kontrolliert. Eine Frage, der sich auch der Gesetzgeber zuwenden sollte.

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