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So geht’s auch: Corona-Lasten generationen-gerecht darstellen

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / News für Rentner / Arbeitnehmer-News / Newsticker Nordrhein-Westfalen 18.10.2021, Markus Berkenkopf, [email protected]

Gleichen Haushaltsvorschriften oft Trickkisten? Bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie war der Faktor Zeit entscheidend. Eine haushaltsneutrale Darstellung der vielerorts explosionsartig steigenden Aufwendungen und der auch aufgrund sofortiger breitflächicher Stundungsmöglichkeiten wegbrechenden Einnahmen für die öffentlichen Haushalte ist in einer Notsituation wichtig. Sie stellt auch sicher, dass Betroffene schnellstmöglich Unterstützung bekommen.

Tatsache ist aber, dass sie im Zweifel nur über das tatsächliche Bild täuscht. Mit einer Entschärfung der Notsituation ist eine Rückkehr zur „geordneten Haushaltswirtschaft“ nötig. 
In Nordrhein-Westfalen müssen die Städte, Kreise und Landschaftsverbände im Jahr 2024 entscheiden, ob sie die pandemiebedingten Belastungen gegen das Eigenkapital buchen oder über maximal 50 Jahre abschreiben wollen. Dieses Wahlrecht wird leider in aller Regel so verkauft, dass nur eine Abschreibung über zwei Generationen möglich sei. 
Ganz anders in Bielefeld: Stadtkämmerer Rainer Kaschel hat wieder Rücklagen aufgebaut und daneben Schulden abgebaut. Für ihn ist klar, dass die Corona-Lasten umgehend abzubauen sind. Sofern das Eigenkapital nicht ausreicht, spricht er sich für eine möglichst kurze Abschreibungsdauer aus. „Für 50 Jahre kann ich schlecht plädieren. Dann wäre ich über 100 Jahre alt. Es ist unwahrscheinlich, dass ich das erlebe. Außerdem ist nach der Krise vor der Krise. Für mich kommt daher maximal eine Generation dafür in Frage.“ Wie der Bielefelder Rat entscheidet, ist allerdings offen.
Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen appelliert an alle Kommunalpolitikerinnen und -politiker im Land, diesem guten Beispiel zu folgen und Griffen in die Trickkiste für Bilanzkosmetik eine Absage zu erteilen.

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