Viele Grundsteuerbescheide fehlerhaft – Jetzt handeln!
Steuerpläne im Vergleich - Wie CDU/CSU, SPD und FDP Steuerzahler entlasten wollen
So beantragt man eine „fehlerbeseitigende Wertfortschreibung“
Ein Antrag auf fehlerbeseitigende Fortschreibung im Zusammenhang mit der Grundsteuer kann gestellt werden, wenn die im Grundsteuerwertbescheid festgesetzten Daten fehlerhaft sind. Das heißt: In einem bereits ergangenen Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid sind Fehler enthalten – egal, ob durch Sie oder das Finanzamt verursacht. Die Fortschreibung dient der Berichtigung der Fehler. Und so wird´s gemacht:
Wann kann eine fehlerbeseitigende Fortschreibung beantragt werden?
- Fehlerhafte Grundsteuerwertermittlung (z. B. falsche Grundstücksgröße, falsche Gebäudebewertung)
- Unrichtige Angaben im bisherigen Bescheid (z. B. falsche Nutzung, unrichtige Wertansätze)
- Fehlberechnungen oder sonstige Verfahrensfehler
Schritte zur Antragstellung:
- Form des Antrags: Der Antrag muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
- Begründung: Der Antrag muss klar begründen, welche Fehler vorliegen. Beispielsweise könnten falsche Grundstücksgrößen, falsche Bodenrichtwerte oder unzutreffende Nutzungsarten eingetragen sein.
- Nachweise beifügen: Um die Korrektur zu untermauern, sollten Nachweise beigefügt werden, etwa ein Grundbuchauszug, ein Flurkartenauszug oder Bescheinigungen der Gemeinde.
- Frist beachten: Der Antrag sollte möglichst zeitnah nach Erhalt des Bescheides gestellt werden. Falls der Fehler erst später auffällt, kann er auch nachträglich korrigiert werden.
- Verweis auf das Gesetz: In der Regel erfolgt die fehlerbeseitigende Fortschreibung nach § 222 des Bewertungsgesetzes (BewG).
- Antrag formulieren: Der Antrag könnte folgendermaßen formuliert sein:
„Hiermit beantrage ich die fehlerbeseitigende Fortschreibung des Grundsteuerwerts für das Grundstück [Adresse oder Flurstücksnummer und Aktenzeichen des Bescheides]. Der im Bescheid vom [Datum] festgesetzte Wert basiert auf fehlerhaften Daten. Die fehlerhafte Angabe betrifft [konkreten Fehler beschreiben]. Als Nachweis füge ich [Dokumente] bei und bitte um eine entsprechende Korrektur.“
Fristen für den Antrag
Der Antrag kann jederzeit, sollte aber möglichst zeitnah nach Feststellung des Fehlers gestellt werden.
Änderungsmöglichkeiten:
- Bei einer Fehlerkorrektur zu Gunsten erfolgt diese auf den 01.01. des Jahres, in dem der Fehler aufgedeckt wird.
- Bei einer Fehlerkorrektur zu Ungunsten erfolgt diese auf das Jahr in dem der Änderungsbescheid ergeht.
- Bei einer Änderung der Grundstücksart auf den 01.01. des Jahres, in dem der Fehler aufgedeckt wird oder falls es zu einer Wertfortschreibung kommt auf den nächsten 01.01.
Hilfreiche Downloads:
=> BdSt-Musterantrag zum Ausfüllen mit allen Details zur fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung
==> Info-Broschüren rund um die Grundsteuer
===> Grundsteuer-Webinare eine Stunde mit Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern [10.2. + 19.2.2025]
Selbstverständlich alles kostenfrei.
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