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Sichere Ladenkassen und Bonausgabepflicht

Top News 27.01.2020

Machen Sie den Check, ob Ihre Kasse sicher ist!

Seit dem 1. Januar 2020 müssen Händler mit elektronischer Ladenkasse jeden Kassenbon ausdrucken – und zwar unabhängig davon, ob der Kunde ihn mitnehmen möchte oder nicht. Dies ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) nicht erforderlich, weil moderne Registrierkassen die Wareneingabe auch dann richtig erfassen können, wenn kein Papierstreifen ausgedruckt wird. Deshalb haben wir das Bundeskanzleramt angeschrieben und uns für eine Bagatellregelung eingesetzt. Bis zu einer Änderung bleibt den Unternehmern nur, beim Finanzamt eine Ausnahmegenehmigung von der Bonausgabepflicht zu beantragen.

Wir für Sie: Unser Musterbrief und unsere Checkliste

Einen Musterbrief für einen solchen Härtefall-Antrag und eine Checkliste, was Unternehmer jetzt zur sicheren Ladenkasse wissen müssen, enthält unser aktueller BdSt-INFO-Service Nr. 1. Von B wie Bonausgabepflicht bis Z wie zertifizierte Sicherheitseinrichtung erhalten Unternehmer hier wichtige Hinweise.

Zum Hintergrund:

Der Gesetzgeber hatte bereits 2016 beschlossen, manipulationssichere Ladenkassen einzuführen. Das hatte der BdSt grundsätzlich unterstützt, weil klar ist, dass Unternehmer die verkauften Waren und Dienstleistungen lückenlos erfassen müssen. Nach dem Gesetz müssen Kassen in Deutschland ab dem Jahr 2020 prinzipiell mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden – und zwar spätestens ab dem 1. Oktober 2020. Für ältere Kassen gibt es allerdings Übergangsregeln bis Ende 2022. Bereits ab Januar 2020 gilt eine Belegausgabepflicht, nach der jedem Kunden ein Bon ausgegeben werden muss. Auch unter dem Gesichtspunkt der ökologischen Nachhaltigkeit verzichten viele Kunden jedoch heute auf einen Beleg, weshalb die Bonausgabe oft unnötig ist und heftig in der Kritik steht.

Den BdSt-INFO-Service Nr. 1 können sich Mitglieder hier herunterladen. Andere Interessierte erhalten ihn kostenfrei unter info(at)steuerzahler.de – Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de

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