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Abrechnung des Kurzarbeitergeldes endlich vereinfachen!
Senioren und Steuern
Überarbeitet und neu erschienen
Seit der Neuregelung der Rentenbesteuerung müssen sich immer mehr Rentner wieder mit dem Thema Steuern befassen. Die Zahl derjenigen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, ist deutlich gestiegen. Hinzu kommt: Das Finanzamt wertet die sog. Rentenbezugsmitteilung aus und hat daher immer einen Überblick, welche Einkünfte Rentner aus gesetzlichen Renten, Privatrenten oder betrieblichen Renten erzielen. Deshalb sollten Rentner genau prüfen, ob auch sie eine Steuererklärung abgeben müssen und entsprechend handeln. Viele Rentner wissen aber nicht, dass es gerade für sie im Einkommensteuerrecht eine ganze Reihe von Abzugsmöglichkeiten gibt, die man aber erst kennen muss, um sie nutzen zu können.
Welche Möglichkeiten Senioren haben, ihre Steuerlast zu mindern, darüber informiert die Broschüre des Bundes der Steuerzahler „Senioren und Steuern“. Ob Krankheits- oder Pflegekosten, Versicherungsbeiträge oder haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen, sie alle können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig sein. Auch was beim Hinzuverdienst neben der Rente zu beachten ist, wird ausführlich und leicht verständlich in der Broschüre erklärt. Und wer sich über die Regelungen bei der Erbschaftsteuer erkundigen will, findet in der Broschüre Antworten auf seine Fragen. Wer also dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken will, sollte die Broschüre nutzen.
Erhältlich ist die kostenlose Broschüre „Senioren und Steuern“ beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 oder per Mail bestellungen(at)steuerzahler-bw.de.