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Karlsruhe bestätigt Fairplay im Profifußball
Schuldenbremse: Ist der NRW-Haushalt verfassungskonform?
Der Bund der Steuerzahler NRW schlägt Alarm: Ohne Schuldenbremse in der Landesverfassung können mögliche Verstöße nicht einmal geprüft werden. Das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichtshofs zeigt: NRW hinkt hinterher. Warum das ein Risiko für Steuerzahler ist, erfahren Sie hier:
Schuldenbremse in die Landesverfassung!
„Die Schuldenbremse muss in die Landesverfassung“, fordert Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. Die Lage ist klar: Ohne Verankerung in der Landesverfassung bleibt die Schuldenbremse auf Landesebene ein stumpfes Schwert. Der Verfassungsgerichtshof hat dies im aktuellen Urteil deutlich gemacht. Er darf mögliche Verstöße nicht prüfen, solange die Schuldenbremse nicht Teil der Landesverfassung ist. Steinheuer kritisiert: „So können Schulden gemacht werden, ohne dass jemand ernsthaft auf die Einhaltung der Regeln achten kann.“
Was bedeutet das für NRW-Bürger?
Ohne strikte Schuldenbremse drohen wachsende Schuldenberge, die zukünftige Generationen belasten. Das könnte höhere Steuern oder Kürzungen bei wichtigen Leistungen zur Folge haben. Mit einer verfassungsrechtlich abgesicherten Schuldenbremse bleibt der Haushalt stabil, und Steuerzahler werden vor unnötigen finanziellen Belastungen geschützt.
Verfassungsgericht sind Hände gebunden
Wurde gegen die Schuldenbremse verstoßen? Eine rechtliche Prüfung ist derzeit nicht möglich! Im Streit um das Landeshaushaltsgesetz 2023 wurde genau dieses Problem offensichtlich. Die Fraktionen von SPD und FDP hatten geklagt, da sie im Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“ einen Verstoß gegen die Schuldenbremse sahen. Doch der Verfassungsgerichtshof konnte nicht prüfen – ihm fehlen schlicht die rechtlichen Grundlagen, solange die Schuldenbremse nicht in der Landesverfassung steht.
Andere Bundesländer machen es vor
„Fast alle anderen Bundesländer haben die Schuldenbremse längst in ihre Verfassungen aufgenommen“, betont Steinheuer. Nordrhein-Westfalen hingegen bleibt Schlusslicht. Die Folge: Keine Kontrolle, kein Schutz vor unverhältnismäßigen Schulden.
Der BdSt NRW fordert
Der Bund der Steuerzahler NRW appelliert an die Landespolitik: „Die Schuldenbremse muss unverzüglich in die Landesverfassung aufgenommen werden!" Die Verfassungen fast aller anderen Bundesländer enthalten entsprechende Bestimmungen. Nordrhein-Westfalen sollte schnell nachziehen. Jetzt sei die Politik gefragt, die Verantwortung für künftige Generationen ernst zu nehmen.
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