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Schon wieder Abwahl eines Wahlbeamten auf Zeit?

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 15.01.2020, JV

BdSt: Luxuriöse Versorgung muss abgespeckt werden!

Nachdem die aus Sicht des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen rechtsmissbräuchliche Abwahl der Delmenhorster Stadtbaurätin Anfang Januar 2020 verhindert werden konnte, steht bereits die nächste Abwahl eines hoch dotierten kommunalen Wahlbeamten im Raum. Die Stadt Garbsen will sich wegen einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses von ihrem Stadtbaurat trennen. Die Abberufung des erst im Sommer 2017 für eine erneute achtjährige Amtszeit bestellten Stadtbaurats käme die Steuerzahler mit rund 415.000 Euro sehr teuer zu stehen. "Die luxuriöse Versorgung von Wahlbeamten muss auf ein Normalmaß abgespeckt werden", fordert Bernhard Zentgraf, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler. Der Landtag müsse tätig werden, um kostspielige Abgänge auf Steuerzahlerkosten zu unterbinden.

Nach dem Willen des Garbsener Bürgermeisters soll der Rat den Stadtbaurat in einer Sondersitzung am 17. Februar 2020 abwählen. Dafür müsste der Rat allerdings zunächst ein Abwahlverfahren auf den Weg bringen. Dazu bedarf es eines Antrags, den mindestens drei Viertel der Ratsmitglieder unterschreiben müssen. Bereits in der ersten Jahreshälfte 2019 war über die Abwahl des Stadtbaurats diskutiert worden. Damals scheiterte das Abwahlverfahren an dem geforderten Quorum. Im gleichen Zeitraum war der Stadtbaurat etwa ein halbes Jahr lang krankgeschrieben, meldete sich anschließend jedoch dienstfähig zurück.

Anders als in Delmenhorst begründet der Garbsener Bürgermeister die Abwahl des Stadtbaurats mit einem nachhaltig zerrütteten Vertrauensverhältnis. Die "unerträgliche" Situation führe zu einer "Gefährdung laufender Bauprojekte".

Gleichwohl kritisiert der Bund der Steuerzahler das Zerwürfnis in der Garbsener Rathausspitze wenige Jahre nach Beginn der zweiten Amtszeit des Stadtbaurats, die Ende Juli 2025 endet. Im Falle einer Abberufung durch den Rat der Stadt Garbsen im Februar 2020 würden folgende Versorgungsansprüche ausgelöst: Für Februar und die folgenden drei Monate die vollen Amtsbezüge (Grundgehalt 8.804 Euro nach Besoldungsgruppe B4), danach fünf Jahre eine erhöhte Versorgung von 71,75 Prozent des Amtsgehalts. Die Kosten bis zum Ende Juli 2025 beziffert der Bund der Steuerzahler somit auf die stolze Summe von rund 415.000 Euro. Die verbleibende Amtszeit zählt zudem als ruhegehaltsfähige Dienstzeit und würde die dem Stadtbaurat im Anschluss lebenslang zustehende Pension weiter erhöhen. Besonders ärgerlich sei, so der Bund der Steuerzahler, die gesetzliche Regelung, nach der private Erwerbseinkünfte von Ex-Wahlbeamten im arbeitsfähigen Alter die Pension nicht minderten, sofern die Summe aus beiden das frühere Amtsgehalt nicht überschreitet.

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