Ehrenamt: Steuererklärung auf Papier bleibt möglich
Betriebsveranstaltung: BdSt setzt sich für Steuervereinfachung ein
Schnellere Veröffentlichung von BFH Urteilen
In den letzten Jahren wurden Urteile des Bundesfinanzhofs wiederholt sehr verzögert im Bundessteuerblatt veröffentlicht. In der Zeit bis zur Veröffentlichung wenden die Finanzämter die Entscheidung über den jeweiligen Einzelfall hinaus nicht an. Letztlich wirkt die verzögerte Veröffentlichung für die betroffenen Steuerzahler wie ein Nichtanwendungserlass bzw. lässt die betroffenen Steuerzahler im Ungewissen, in welcher Weise das Urteil auf ihren Fall Auswirkungen hat. Der BdSt setzt sich deshalb beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestags für eine schnellere Veröffentlichung der Urteile ein. Aus unserer Sicht sollten die Urteile spätestens ein Jahr nach dem Urteilsspruch verbindlich sein. Das Bundesministerium der Finanzen teilt mit, dass es bemüht ist, die Veröffentlichungen möglichst zeitnah vorzunehmen. Im Übrigen stehe es dem Steuerzahler frei, sich im Besteuerungs- und Einspruchsverfahren auch auf nicht vom Bundesfinanzhof veröffentlichte Entscheidungen zu berufen.