Bund der Steuerzahler begrüßt: Landesregierung will Sparpotenziale suchen
BdSt kritisiert mehrmonatige Sperrung der Raschplatz-Hochstraße in Hannover
Rund 1 Milliarde Euro für externe Berater
BdSt-Appell: Eigene Expertise der Behörden und Ministerien nutzen!
1,07 Milliarden Euro hat der Bund in den vier Jahren der laufenden Legislaturperiode für externe Beratungsleistungen ausgegeben. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage aus dem Deutschen Bundestag hervor. Die Antwort umfasst im Wesentlichen die Ausgaben der Bundesministerien, des Bundeskanzleramts inklusive der nachgeordneten Behörden sowie bundeseigene Gesellschaften im Geschäftsbereich der Bundesminiserien, die von Ende Oktober 2017 bis Ende Juli 2021 erfolgt sind. Für das Verkehrsministerium sind die Zahlen für das gesamte Jahr 2017 enthalten. Aus Gründen der Geheimhaltung sind die Ausgaben des Bundesnachrichtendienstes nicht enthalten. Zudem sind die Daten für das laufende Jahr teils vorläufig.
Viel problematischer als diese leichte Unschärfe ist, dass die tatsächlichen Ausgaben für externe Expertise deutlich unterzeichnet sein dürfte. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung die „externen Beratungsleistungen“ eng definiert. Denn: Würden Forschungsaufträge und wissenschaftliche Gutachten mit einbezogen, lägen die Ausgaben deutlich höher. Durch diese mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit wird der Steuerzahler über die tatsächlichen Dimensionen der Kosten im Unklaren gelassen.
Darüber hinaus offenbart der ausgedehnte Einsatz externer Beratung ein grundsätzliches Problem: Die Verwaltung muss grundsätzlich in der Lage sein, Kernfragen selbstständig wahrzunehmen. Bei komplexen Sachverhalten externe Unterstützung hinzuzuziehen, kann sinnvoll sein. Ziel muss jedoch sein, die Expertise der Ministerien und Behörden zu nutzen.