
"Für Transparenz und Lösungen sorgen, statt Schuldzuweisungen auszusprechen!“
Bundesverfassungsgericht stärkt Schuldenbremse – auch in NRW!
Rückzahlung der Corona-Soforthilfe bald in Raten
Die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 ist der 30.1 November 2023. Voraussichtlich wird es ab Anfang Dezember großzügige Ratenzahlungsmöglichkeiten bis zu 24 Monaten geben.
Dies bestätigte das Ministerium auf Anfrage und Anregung des Bundes der Steuerzahler. Auch über Erlassmöglichkeiten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betroffenen wird nachgedacht. Die entsprechenden Informationen zur Rückzahlung und zu den Möglichkeiten einer Ratenzahlung in der NRW-Soforthilfe 2020 sollen auf der Webseite des Ministeriums zeitnah veröffentlicht werden. Selbstverständlich halten wir Sie auch auf unserer Corona-Themenseite auf dem aktuellen Stand.