+++ Rettungsschirm für Therapeuten und Zahnärzte in Aussicht gestellt +++
Wegen zurückhaltender Patienten in Zeiten der Corona-Ausbreitung bleiben auch zunehmend Zahnarztpraxen und therapeutische Einrichtungen leer. Für Ärzte, Kliniken, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie für Pflegedienste hat die Bundesregierung bereits Hilfszahlungen beschlossen. Nun sollen die Unterstützungsleistungen auch auf weitere Gesundheitsberufe ausgeweitet werden - dies hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland angekündigt.
Konkret ist geplant, dass so genannte Heilmittelerbringer wie zum Beispiel Logopäden Physio- sowie Ergotherapeuten 40 Prozent der Vergütung als einmalige Finanzhilfe erhalten, die sie im vierten Quartal 2019 erwirtschaftet haben.
Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren sollen demnach - wie bereits normale Reha-Einrichtungen - 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle ersetzt bekommen. Maßgebend sind hier die im Jahresdurchschnitt 2019 pro Tag stationär behandelten Patienten.
Zahnärzte könnten dann zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem Jahr 2019 erhalten. Damit soll zunächst die Liquidität der Praxen gesichert werden. Am Ende dieses Jahres können sie - der geplanten Verordnung nach - 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe behalten. Auf die Zahlungen werden weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet.
Die entsprechende Verordnung, heißt es, soll in der kommenden Woche in Kraft treten.