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Rentenbesteuerung nachbessern!

Presseinformation / Steuerpolitik 01.08.2018

BdSt setzt sich für Entlastung von Senioren ein

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) setzt sich dafür ein, dass Senioren weniger hart besteuert werden. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission sollte sich nicht nur mit der Bruttorente befassen, sondern auch damit, was den Senioren nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben zum Leben bleibt. Die Besteuerung der Renten ist deshalb ein wichtiges Thema, das aktuell in den Medien aufgegriffen wurde.

Im Interview mit der Rheinischen Post machte sich BdSt-Präsident Reiner Holznagel für Nachbesserungen bei der Rentenbesteuerung stark: „Bereits kleine und mittlere Renten werden durch Steuern belastet.“ Auch ARD-„Tagesschau“ und „Tagesthemen“ griffen die BdSt-Position auf. Der Steueraspekt darf auch bei den Senioren nicht vernachlässigt werden! Denn Senioren, die beispielsweise in diesem Jahr in Rente gegangen sind, können bereits ab einer monatlichen Bruttorente von knapp 1.200 Euro in die Steuerpflicht rutschen. 

Hintergrund ist die komplexe Rentenbesteuerung, die seit dem Jahr 2005 gilt: Damals hat der Gesetzgeber die Rentenbesteuerung auf ein nachgelagertes System umgestellt. Das heißt, während des Erwerbslebens können die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich abgezogen werden – und in der Auszahlungsphase muss die Rente versteuert werden. Um das System umzustellen, schmilzt der steuerfreie Anteil der Rente jährlich ab. Je später man in Rente geht, desto höher ist also der steuerpflichtige Anteil, so die Faustformel. Lag er für Senioren, die seit dem Jahr 2005 oder früher eine Rente erhielten, bei 50 Prozent, gibt es für Neurentner aktuell nur noch einen steuerfreien Anteil von 24 Prozent. Wichtig: Jede Rentenerhöhung wird zu 100 Prozent in die Steuerberechnung einbezogen. Die Folge: Bei Rentenerhöhungen bekommt der Fiskus über höhere Einkommensteuern wieder etwas zurück. Darüber ärgern sich die Senioren, die dann deutlich weniger von der Erhöhung im Portemonnaie behalten, zu Recht.

Der Verband setzt sich an mehreren Stellen für Nachbesserungen ein 

Zum einen sollte der steuerliche Anteil der Rente langsamer steigen und Rentenerhöhungen nicht zu 100 Prozent versteuert werden. Auch die Beträge, die Senioren bei der Steuer abziehen dürfen, müssen überprüft werden. So liegt der Werbungskosten-Pauschbetrag beispielsweise seit dem Jahr 1954 unverändert bei 102 Euro pro Jahr. Ein wichtiger Lösungsansatz liegt auch bei der Einkommensteuererklärung selbst – denn anders als bei Arbeitnehmern bieten die Finanzämter für Rentner keine vereinfachte Steuererklärung an. Die Senioren müssen sich vielmehr durch die langen Formulare quälen. All das muss diskutiert werden! 

Kostenlose Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800/883 83 88

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