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+++ Regierungskoalition legt Konjunktur- und Zukunftspaket vor / Zahlreiche Steuermaßnahmen enthalten +++

Service GmbH / Corona 04.06.2020

Der Koalitionsausschuss hat sich auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket verständigt mit dem Ziel, die Wirtschaftskraft in Deutschland zu stärken. Das Paket hat ein Volumen von 130 Milliarden Euro. Enthalten sind auch zahlreiche steuerliche Maßnahmen:

  • Zentral ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer). Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent sinken.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag soll für die Jahre 2020 und 2021 gesetzlich auf maximal 5 Millionen Euro bzw. 10 Millionen Euro (bei zusammenveranlagten Ehepaaren) erweitert werden. Bislang liegt der Betrag bei 1 Million bzw. 2 Millionen Euro. Zudem soll der Rücktrag bereits in der Steuererklärung für das Jahr 2019 nutzbar sein – und zwar über eine steuerliche Corona-Rücklage.
  • Als Anreiz für Neuinvestitionen wird für Betriebe und Selbstständige eine degressive Abschreibung mit dem Faktor 2,5 eingeführt.
  • Künftig sollen Personengesellschaften die Möglichkeit erhalten, zum Körperschafsteuerrecht zu wechseln.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 Euro auf 4.000 Euro steigen und damit mehr als verdoppelt.
  • Die Kfz-Steuer soll stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet werden. Dies soll für Neuzulassungen ab Januar 2021 gelten.  

Neben diesen Steuermaßnahmen enthält das Ergebnispapier des Koalitionsausschusses zum Beispiel einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro je Kind. Auch soll es für die zum 31. Mai ausgelaufenen Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige ein Anschlussprogramm geben.  

Was der Bund der Steuerzahler zu dem Programm sagt, erfahren Sie hier 

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