Finanzämter wahren "Weihnachtsfrieden"
O Tannenbaum, o Tannenbaum…
Regelungen zur Schuldenbremse ordnungsgemäß anwenden
Erster Erfolg beim Nachtragshaushalt, doch BdSt NRW sieht weiteren Verbesserungsbedarf.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW hielt den zweiten Nachtrag zum Landeshaushalt 2022 für verfassungsrechtlich mindestens bedenklich. „Jetzt ist dieser Nachtragshaushalt zum Glück vom Tisch, so wie wir es gefordert haben, aber die Regierungsfraktionen sprechen noch immer pauschal von einer Notlage“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW.
Nun will die Landesregierung die geplanten fünf Milliarden Euro neue Kredite mit dem Haushalt 2023 aufnehmen und weiterhin in einem Sondervermögen verstecken. „Dabei sind die Spielregeln bei konjunkturellen Abschwüngen und Aufschwüngen klar: Im Abschwung darf man Schulden machen, und im Aufschwung muss die Tilgung der aufgenommenen Kredite erfolgen“, erklärt Steinheuer. Die Tilgung ist in den vergangenen guten Jahren jedoch nicht ausreichend geleistet worden. Steinheuers Kritik: „Notlagen im Geiste der Schuldenbremse fast beliebig auszurufen und Sondervermögen zu bilden, wird der aktuellen Lage nicht gerecht. Die vorhandenen Regelungen zur Schuldenbremse müssen nur ordnungsgemäß angewandt werden.“
Steinheuer weist darauf hin, dass es wichtig ist, in diesem Prozess auch Sparpotenziale zu heben. Ansätze, wo das im Landeshaushalt möglich ist, hat der Bund der Steuerzahler NRW in seiner Stellungnahme zur Anhörung zum zweiten Nachtragshaushalt am 13. Dezember 2022 genannt.