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Reform des Ehrensolds anpacken!

Presseinformation / Haushaltspolitik 28.09.2018

BdSt-Präsident Reiner Holznagel im Interview mit der Passauer Neuen Presse

Wie soll mit den Altersbezügen von Altpräsidenten und Altkanzlern am besten verfahren werden? Unsere Antwort ist ganz klar: „Alle Ausgaben müssen genau kontrolliert werden, denn es ist nicht einzusehen, dass die Steuerzahler auch private wirtschaftliche Tätigkeiten subventionieren.“ Das betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel im heutigen Interview mit der Passauer Neuen Presse (PNP) mit Blick auf den Bundesrechnungshofbericht u.a. zu Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder.

Und für die Versorgungsregelung früherer Staatsoberhäupter fordert Holznagel: „Vor allem muss endlich eine Reform des Ehrensolds angepackt werden! Kein anderes öffentliches Amt in Deutschland genießt das Privileg, dass nach der aktiven Amtszeit das gleiche Salär gezahlt wird wie zuvor – ganz egal, wie lange das Amt ausgeführt wurde.“

Hier lesen Sie das ganze PNP-Interview:

Herr Holznagel, der Bundesrechnungshof rügt die Altersbezüge früherer Bundeskanzler und kritisiert konkret bei Gerhard Schröder die Nutzung von Büro und Personal für die Erzielung zusätzlicher Einkünfte. Ist diese Vollversorgung noch zeitgemäß und angemessen?

Reiner Holznagel: Ganz klares Nein. Eine angemessene Versorgung mit Pension und Geschäftsausstattung ist in Ordnung – aber bitte mit Augenmaß. Wenn zusätzliche Einkünfte erzielt werden, muss es klare Anrechnungsvorschriften bei der Pension geben. Die gewährten Leistungen für Büro, Personal und Dienstwagen sind noch viel kritischer zu betrachten: Der Bundestag zahlt diese Leistungen freiwillig – einen Rechtsanspruch darauf haben Ex-Kanzler nicht. Auch deshalb müssen alle Ausgaben genau kontrolliert werden, denn es ist nicht einzusehen, dass die Steuerzahler auch private wirtschaftliche Tätigkeiten subventionieren. In diesem Sinne darf auch nicht die Entourage samt Dienstwagenflotte immer größer werden, sondern kleiner. Darauf müssen jetzt die Haushaltspolitiker drängen!

Zuletzt war auch der Ehrensold für Bundespräsidenten bemängelt worden. Gibt es auch bei der Versorgung früherer Staatsoberhäupter Handlungsbedarf?

Holznagel: Für Altbundespräsidenten gilt dasselbe. Vor allem muss endlich eine Reform des Ehrensolds angepackt werden! Kein anderes öffentliches Amt in Deutschland genießt das Privileg, dass nach der aktiven Amtszeit das gleiche Salär gezahlt wird wie zuvor – ganz egal, wie lange das Amt ausgeführt wurde. Übrigens haben sich die Zeiten geändert: Mittlerweile engagieren sich Altbundespräsidenten auch in der privaten Wirtschaft. Das ist ihr gutes Recht, aber bitte nicht mit steuerfinanzierten Ruhegehältern!

Die Rechnungsprüfer fordern insgesamt strengere Vorschriften für Ex-Präsidenten und Ex-Kanzler. Wie sollte eine Reform konkret aussehen?

Holznagel: Auf strengere Vorschriften haben wir als Bund der Steuerzahler den Haushaltsausschuss schon im Jahr 2012 hingewiesen, der dann auch gehandelt hat. Damals wurden neue Maßstäbe für Büros und Personal gesetzt – ein kleiner Anfang, aber keine grundlegende Reform. Im Übrigen genießen auch Ex-Bundestagspräsidenten seit wenigen Jahren erweiterte Privilegien, die vom Bundestag kritisch hinterfragt werden müssen! Ich bin sehr froh, dass der Bundesrechnungshof jetzt unsere Bedenken teilt und ebenso Druck auf die Koalition ausübt. 

Die Fragen stellte Andreas Herholz

Unsere kostenfreie Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800/883 83 88

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