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Rat sollte Grundsteuer-Erhöhung in Gronau ablehnen

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 26.01.2024, Joscha Slowik

Dieser Anstieg wäre nach aktuellen Erkenntnissen die stärkste Erhöhung in NRW: Der Rat der Stadt Gronau plant, die Grundsteuer B zu verdoppeln auf 958 Prozentpunkte. Das führt zu einer Mehrbelastung von Bürgern und Wirtschaft. Der Bund der Steuerzahler NRW appelliert an den Stadtrat, die Erhöhung abzulehnen.

Die Planungen des Gronauer Rates zur deutlichen Erhöhung der Grundsteuern nimmt der Bund der Steuerzahler NRW mit Sorge zur Kenntnis. Insbesondere die geplante Verdoppelung der Grundsteuer B von 479 v. H. auf 958 v. H.

Die steuer- und finanzpolitischen Folgen für die kommunalen Haushalte, die durch die Pandemie und den russischen Krieg gegen die Ukraine ausgelöst wurden, sind nicht zu verkennen. Auch die unzureichende Finanzausstattung der kommunalen Familie kann nicht von der Hand gewiesen werden. Nichtsdestotrotz gilt: Auch die Kommunen müssen erhebliche Kraftanstrengungen zu nachhaltigen Finanzen sowie der Verträglichkeit der Abgaben leisten. Aus diesem Grunde empfehlen wir einen dauerhaften Konsolidierungsprozess.

"Eine Erhöhung belastet alle Menschen und Betriebe vor Ort", sagt Joscha Slowik, Referent kommunale Haushalte beim BdSt NRW.

Der BdSt NRW regt an, auf der Ausgabenseite nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. "Das oberste Gebot einer an den Wünschen der Bürgerschaft und lokalen Wirtschaft orientierten Finanzpolitik sollte gerade zum jetzigen Zeitpunkt die Vermeidung von derartigen Steuererhöhungen sein", so Slowik. Die bereits gefundenen Einsparmöglichkeiten müssten konsequent umgesetzt werden.

Der BdSt NRW appelliert an die Vertreterinnen und Vertreter im Stadtrat: 

  • Identifizieren Sie Konsolidierungsmöglichkeiten und setzen diese um.
  • Passen Sie die Hebesätze nur nach dem Prinzip der ultima ratio an und senken diese sofort, wenn sich die Situation verbessert.  
  • Zu jeder Zeit sollten alle Bürgerinnen und Bürger bei der unumgänglichen Etatsanierung vollumfassend und vorab informiert werden.
  • Bei allen Investitionsvorhaben sind Prioritäten zu setzen und die Wirtschaftlichkeit sollte im Vordergrund stehen. Rat und Öffentlichkeit sind laufend über kalkulierte Preissteigerungen zu informieren. 
  • Die Verschuldung ist perspektivisch wieder zu reduzieren; jede neue Verschuldung ist mit einem verbindlichen Tilgungsplan zu versehen. 

Der BdSt NRW hat seinen Appell (Download hier) allen Gronauer Ratsfraktionen sowie den Medien zur Verfügung gestellt.


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