BdSt MV kritisiert Handeln in der Werftenkrise
Umstrittene Traglufthalle für Geflüchtete
Politik muss Freibeträge erhöhen!
Heimliche Steuern bei Immobilienübertragung verhindern / FDP-Fraktionschef im „Steuerzahler“-Magazin
Für eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer setzt sich BdSt-Präsident Reiner Holznagel bei der Ampel-Koalition ein. Eine Anhebung ist aus unserer Sicht geboten, um heimliche Steuererhöhungen zu vermeiden, die es aufgrund veränderter Kriterien zur Immobilienbewertung gibt. Zustimmung kommt von FDP-Fraktionschef Christian Dürr, der in unserem Mitgliedermagazin „Der Steuerzahler“ (Dezember-Ausgabe) betont: „Die vorherige Bundesregierung hat die Bewertungsregelungen für Immobilien so verändert, dass ab dem kommenden Jahr unter Umständen höhere Erbschaftsteuerzahlungen notwendig werden. Das sollten wir angesichts steigender Preise und hoher Energiekosten verhindern – denn es betrifft keinesfalls nur Menschen mit hohen Einkommen, sondern auch Familien, die ein Haus von den Großeltern erben. Mein Vorschlag wäre daher, die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer an die Inflation anzupassen, so wie wir es auch bei der Einkommensteuer getan haben. Als Koalition haben wir uns darauf geeinigt, den Menschen keine zusätzlichen Belastungen aufzubürden. Das Steuerrecht an die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung anzupassen, ist gerade in diesen Zeiten auch eine Frage der Fairness.“
Zum Hintergrund – Das Jahressteuergesetz 2022
Aktuell wird das Jahressteuergesetz 2022 beraten und in den nächsten Wochen beschlossen. Neben zahlreichen Änderungen im Einkommen- und Umsatzsteuergesetz wird auch die Bewertung von Immobilien geändert, die für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblich ist.
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird der Verkehrswert der Immobilie als Bemessungsgrundlage angesetzt. Durch die neuen Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung werden Immobilien ab dem 1. Januar 2023 größtenteils höher bewertet. Doch wenn die Bemessungsgrundlagen steigen, zum Beispiel aufgrund des Anstiegs des Marktwerts, muss entsprechend eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer erfolgen, da es sonst zu einer heimlichen Steuererhöhung kommt. Der BdSt stellt klar: Hier muss die Politik jetzt handeln und die Freibeträge erhöhen!