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Parlamentarisches Nachspiel - Untersuchungsausschuss „Diese eG“ nimmt Arbeit auf

Meldungen 16.02.2021

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der finanziellen Risiken des Landes Berlin im Zusammenhang mit der öffentlichen Förderung von Immobiliengeschäften der „Diese eG“ eingesetzt. Es trägt damit den schweren Verstößen des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg Rechnung, die der Rechnungshof zwischenzeitlich festgestellt hat. Der Bund der Steuerzahler hatte bereits 2019 auf Haftungsrisiken hingewiesen.

Insgesamt 108 Fragen in acht Fragenkomplexen umfasst der zehnseitige Beschluss zur „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für finanzielle Risiken des Landes Berlin in Zusammenhang mit spekulativen Immobiliengeschäften der ‚Diese eG‘ und deren öffentlicher Förderung“. Damit zieht das Landesparlament die Konsequenzen aus den verheerenden Feststellungen, die der Rechnungshof nach der Prüfung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg vorgelegt hat.

In seinem Jahresbericht 2020 hatte der Rechnungshof von Berlin die Ausübung von in sozialen Erhaltungsgebieten bestehenden Vorkaufsrechten durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zugunsten der „Diese eG“ geprüft. Dabei hatte die Prüfungsbehörde festgestellt, dass die Vorgaben des Baugesetzbuches zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Genossenschaft missachtet wurden. Durch die pflichtwidrige Ausübung von Vorkaufsrechten sei für den Bezirk eine gesamtschuldnerische Haftung von mehr als 27 Millionen Euro mit einem außerordentlich hohen Eintrittsrisiko begründet worden. Zahlungsverpflichtungen von 270.000 Euro sind durch das vorschriftswidrige Handeln für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg entstanden.

Der Bund der Steuerzahler hatte schon frühzeitig vor der „Haftungsfalle Genossenschaftgewarnt und dem zuständigen Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt, Arglosigkeit im Umgang mit dem Geld der Steuerzahler vorgeworfen. Vom Innensenator hatte der Bund der Steuerzahler gefordert, von seinen Informations- und Eingriffsrechten nach dem „Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz“ (AZG) Gebrauch machen. Mehrfach hatte sich der Bund der Steuerzahler gegen eine Ausweitung von Vorkaufsrechten ausgesprochen und vor Haushaltsrisiken gewarnt.

Der Bund der Steuerzahler sieht die Ausübung von gemeindlichen Vorkaufsrechten grundsätzlich kritisch. Zuschüsse aus dem Landeshaushalt zu Aufkäufen, die ohne Zuschüsse unwirtschaftlich wären, sind nach seiner Ansicht haushaltsrechtlich ebenfalls unwirtschaftlich. Eine Bezuschussung der Ausübung von Vorkaufsrechten zugunsten von privatrechtlichen Genossenschaften lehnt der Bund der Steuerzahler Berlin ab. Mit Blick auf die behauptete Wohnungsknappheit hatte sein Vorsitzender, Alexander Kraus, vorgerechnet, dass es in Berlin mehr Wohnfläche und Wohnungen gibt, als jemals zuvor. In Berlin stieg zwischen 1988 und 2018 die Zahl der Wohnungen im gesamten Stadtgebiet um knapp 260.000 Einheiten oder mehr als 15 Prozent auf fast 1,95 Mio. Wohnungen. Die gesamte Wohnfläche wuchs im Vergleichszeitraum sogar um über 26 Prozent. Jedem Berliner standen 2018 statistisch gut 39 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Jede Berliner Wohnung war 2018 mit weniger als 1,9 Personen belegt. „Wenn man keine Wohnung mehr in Berlin findet, wird das daran liegen, dass relativ wenige Menschen auf relativ viel Fläche im Wohnungsbestand ausbreiten. Die Mietenentwicklung mit Vorkaufsrechten zu dämpfen, würde die Lage für Wohnungssuchende nicht verbessern, sondern eher durch mehr Zuwanderungsdruck verschärfen“, meint Kraus.

 

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