Altschuldenlösung darf nicht im Sande verlaufen
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NRW-Landesregierung zapft Pensionsfonds an
Die NRW-Landesregierung will Einzahlungen in Pensionsfonds stoppen und Millionenbeträge entnehmen. Der BdSt NRW fordert: Keine Entnahmen nach Kassenlage, sondern zunächst sachgerechte Kriterien festlegen!
Die Landesregierung hat am 23. August 2023 eine Änderung des Pensionsfondsgesetzes in den Landtag eingebracht. Damit möchte sie künftig sowohl die Einzahlungen in Höhe von jährlich 200 Millionen Euro in den Fonds einstellen als auch die Zinsrendite in Höhe von zuletzt 343 Millionen Euro entnehmen. So fehlen dem Fonds allein für das Jahr 2024 knapp 550 Millionen Euro.
Eigentlich soll der Pensionsfonds die künftigen Pensionslasten abfedern. Mit dem vorgesehenen Finanzkniff wird dieses Ziel für künftige Generationen erheblich erschwert. Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Rik Steinheuer, äußert sich dementsprechend verärgert: „Das geplante Gesetz erscheint mir als ein Schnellschuss, um Haushaltslöcher zu stopfen. Eine langfristige kapitalgedeckte Pensionssicherung verkümmert so zu einem Tropfen auf den heißen Stein.“ Steinheuer fordert zwingend eine weitere Einzahlung in den Pensionsfonds und zum derzeitigen Zeitpunkt den Verzicht auf Entnahmen aus dem Fonds. Zunächst müssten sachgerechte Kriterien gesetzlich festgelegt werden, aus denen sich ergibt, ab wann und in welchem Umfang Auszahlungen aus dem Fonds erfolgen können. Aus Sicht des BdSt NRW sollten frühestens ab dem Jahr 2030 erste Entnahmen möglich sein, weil erst ab diesem Zeitpunkt Beamte in größerer Anzahl in Pension gehen, die ihren Dienst seit Errichtung des Pensionsfonds und seiner Vorgänger ab dem Jahr 1999 angetreten haben.
Zum Hintergrund:
Um den steigenden Belastungen auf Dauer entgegenzuwirken und sie für den Landeshaushalt tragfähig zu machen, sind in Nordrhein-Westfalen zwei Sondervermögen ins Leben gerufen worden: die „Versorgungsrücklage“ (seit 1999) und der „Versorgungsfonds“ (seit 2006). Die Versorgungsrücklage wurde dabei aus einer Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen gespeist. Beim Versorgungsfonds hat das Land für jeden Beamten, dessen Dienstverhältnis nach dem 31.12.2005 begründet worden ist, einen Betrag in Höhe von zunächst 500 Euro pro Monat zugeführt; in der Folgezeit wurde der Betrag angepasst. Mit dem Gesetz zum Versorgungsfonds wäre für 2018 eine frühestmögliche Entnahme möglich gewesen. Die ursprüngliche Intention im Jahr 2005 war ein vollständiger Wechsel von einer umlagefinanzierten zu einer kapitalgedeckten Versorgungsleistung. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden 30-40 Jahre angesetzt, aber nie gesetzlich verankert. Im Jahr 2016 wurden durch das Pensionsgesetz diese beiden Sondervermögen zu einem Pensionsfonds zusammengeführt. Der jährliche Beitrag verringerte sich ab dem Jahr 2018 auf 200 Millionen Euro. Auf die Festlegung eines neuen Entnahmezeitpunktes wurde in dem Gesetz von 2016 verzichtet.
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