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Dr Marcus Optendrenk
© Ralph Sondermann

NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk im Interview

Newsticker Nordrhein-Westfalen 09.01.2023

Fünf Fragen, fünf Antworten: Dr. Marcus Optendrenk, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, stellt im Interview die Finanzpoliitk der Landesregierung vor.

Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung im Haushalt 2023?

Dr. Marcus Optendrenk: Mit dem Haushalt 2023 gewährleisten wir, dass die Finanzpolitik die notwendige Balance zwischen erforderlichen Zukunftsinvestitionen, relevanten Krisenbewältigungsmaßnahmen und soliden Staatsfinanzen wahrt. Dabei liegen die thematischen Schwerpunkte bei Bildung, Klimaschutz, Innerer Sicherheit, Bewältigung der Folgen des Ukraine-Krieges sowie Digitalisierung, Verkehr und Infrastruktur. Wesentliche Elemente bilden auch die Finanzierung des Entlastungspakets III. sowie das landeseigene 3-Säulen-Krisenbewältigungsprogramm, welches die Krisenhilfe, die Verbesserung der Krisenresilienz sowie die Krisenvorsorge umfasst. Damit sind wir auch künftig in der Lage dort zu helfen, wo es nötig ist.

 

Warum wird der Personalapparat des Landes vergrößert? Erwarten könnte man doch wegen der zunehmenden Digitalisierung einen Stellenabbau. Doch das Gegenteil ist der Fall.

Dr. Marcus Optendrenk: Natürlich bietet die Digitalisierung viele Möglichkeiten Personal zu entlasten und effizienter einzusetzen. Damit wir aber auch künftig in der Lage sind zu helfen, wo es nötig ist, ist es besonders wichtig, nicht zu kurzfristig zu denken. Ebenso sind Verlässlichkeit und Stabilität in unsicheren, schwierigen Zeiten unabdingbar. Darum werden deutlich mehr Stellen für Personal im Hochwasser- und Katastrophenschutz, zur Durchführung der Transformationsprozesse im Bereich Klimaanpassung und Energiewende, im Polizeibereich sowie für Lehrerinnen und Lehrer eingerichtet. Damit wird auch gewährleitstet, dass wir die Interessen der nachfolgenden Generation klar im Blick behalten. Darüber hinaus haben wir im Kontext der Pandemie und bei der Bewältigung der Hochwasserkatastrophe erlebt, dass z.B. die Kolleginnen und Kollegen in den Bezirksregierungen Leistungen vollbracht haben, die weit über das hinausgehen, was man als Vorgesetzter eigentlich verlangen darf. Die Aufgaben werden auch dort nicht weniger, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Umsetzung von Hilfsprogrammen.

 

In welchen Leistungsbereichen kommt es dennoch zu Sparmaßnahmen?

Dr. Marcus Optendrenk: Eine klare Priorisierung von Ausgabenschwerpunkten im Rahmen der bestehenden Handlungsspielräume ist und bleibt ein Eckpfeiler unserer Haushaltspolitik. Insbesondere in der aktuellen Krisenzeit ist es daher für unser Land besonders wichtig unseren Kurs solider Finanzen fortzuführen. Künftig werden wir zudem auf Grundlage des Koalitionsvertrags eine strukturierte und dauerhafte Aufgabenkritik durchführen. Ausgaben und Fördermaßnahmen des Landes werden wir auf ihre Zukunftsfähigkeit dahingehend untersuchen, ob sie wirksam, bürokratiearm und effizient sind und prüfen, ob sie zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen.

 

Stichwort „Reform der Grundsteuer“. Wie ist der aktuelle Sachstand aus Ihrer Sicht?

Dr. Marcus Optendrenk: Die Reform der Grundsteuer ist in vollem Gange. Um die Steuerpflichtigen und die Steuerberatungen zu entlasten, haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder im Rahmen der FMK am 13.10.2022 einvernehmlich mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige allgemeine Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31.01.2023 geeinigt. Jedoch zeigen die über zweieinhalb Millionen (2.640.639 Stand: 10.11.2022) Erklärungseingänge, dass Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg zur Umsetzung der Reform ist. All die, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, ermutige ich das zeitnah zu tun. Manchen Frust über den notwendigen bürokratischen Aufwand kann ich nachvollziehen. Aber das Ministerium der Finanzen bietet viele gute Unterstützungsmöglichkeiten wie Erklärvideos, Click-für-Click-Anleitungen oder das persönliche Gespräch bei der Hotline. Wichtig ist aber auch zu wissen: wir haben uns das als Ministerium der Finanzen nicht ausgesucht. Wir benötigen die Daten, um sie den Kommunen für die Erstellung verfassungskonformer Grundsteuerbescheide zur Verfügung zu stellen. Viele Daten liegen den Finanzämtern zwar vor, in den meisten Fällen sind sie aber entweder noch nicht digital verfügbar oder sie sind nicht aktuell. Zudem ist nicht jeder Grundbesitzer in der Vergangenheit der Pflicht nachgekommen, Änderungen seines Grundbesitzes an die Finanzämter zu melden.

 

Das Land ist nach wie vor an Unternehmen beteiligt. Wie werden diese Beteiligungen in die zukünftige Haushaltssanierung integriert?

Dr. Marcus Optendrenk: Grundsätzlich geht das Land nur Beteiligungen ein bzw. hält diese, wenn ein wichtiges Landesinteresse vorliegt. Künftig strebt die Landesregierung eine aktivere und strategischere Beteiligungsverwaltung an, bei der die Rechte als Anteilseigner aktiv wahrgenommen werden und planvoll und vorausschauend agiert wird. Wichtig ist zudem, dass die Unternehmensstrategie und die Planung auch tatsächlich auf das entsprechende Landesinteresse ausgerichtet sein müssen. Für uns steht eine Veräußerung von weiteren Landesbeteiligungen kurzfristig nicht auf der Agenda. Zudem gilt: man verkauft keine Unternehmen, die für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes wichtig sind. Das wäre sehr unwirtschaftlich.

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