Nr. 75 - Heirat und Steuern
Nr. 77 - Arbeitgeberdarlehen und die Lohnsteuer
Nr. 76 - Photovoltaikanlagen und Steuern - Umfangreiche Steuerbefreiungen steigern Attraktivität
Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Hausdach sind längst nicht mehr nur ein Beitrag zum Klimaschutz – sie können auch steuerlich attraktiv sein. Besonders durch neue gesetzliche Regelungen wurden viele steuerliche Vorteile für Photovoltaikanlagen geschaffen. Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, welche Steuerbefreiungen für PV-Anlagen gelten und welche steuerlichen Pflichten Betreiber dennoch beachten müssen.
Immer mehr Eigentümer überlegen, eine Photovoltaikanlage auf ihrem Haus zu installieren. Dabei tauchen schnell praktische Fragen auf: Muss der selbst erzeugte Strom versteuert werden? Welche steuerlichen Folgen hat die Einspeisung ins öffentliche Netz? Und welche Rolle spielt die Umsatzsteuer bei Anschaffung und Betrieb der Anlage?
Durch neue steuerliche Regelungen sind viele kleinere Photovoltaikanlagen heute weitgehend von der Einkommensteuer befreit. Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter PV-Anlagen können steuerfrei sein – unabhängig davon, ob der Strom vollständig eingespeist oder teilweise selbst genutzt wird, etwa zum Laden eines Elektroautos oder für den Stromverbrauch im eigenen Haushalt.
Auch bei der Umsatzsteuer haben sich wichtige Veränderungen ergeben. Seit einigen Jahren gilt für viele Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent auf Lieferung und Installation der Anlage. Dadurch gewinnt beispielsweise die Kleinunternehmerregelung für Anlagenbetreiber an Bedeutung, weil dadurch zusätzliche steuerliche Pflichten vermieden werden können.
Der BdSt-Ratgeber erläutert verständlich die wichtigsten steuerlichen Regeln für Photovoltaikanlagen, zeigt typische Fragen aus der Praxis von Hausbesitzern und erklärt, welche steuerlichen Pflichten trotz der neuen Steuerbefreiungen weiterhin bestehen
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