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                            Nr. 57 - Scheidung und Steuern
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                            Nr. 60 - Bewirtung von Geschäftsfreunden
Nr. 59 - Essensgewährung durch den Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeit
						
                            
                                
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                                Ratgeber
                            
                        
						
					
                Gerade bei Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen) kommt es häufig vor, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Mahlzeiten erhält (z. B. ein Frühstück im Hotel). Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten, gehört dieser Vorteil in der Regel zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Allerdings fällt nicht in allen Fällen Lohnsteuer an. Was bei der Essensgewährung durch Arbeitgeber bei Dienstreisen zu beachten ist, wird im Ratgeber erläutert.
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