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Nr. 21 - Direktversicherung bei Arbeitnehmer-Ehegatten
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Nr. 22 - Lohnsteuer bei Privatnutzung betriebseigener Kraftfahrzeuge durch Arbeitnehmer
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Viele Unternehmen stellen ihren Arbeitnehmern einen Dienstwagen zur Verfügung. Darf der Arbeitnehmer diesen auch privat nutzen, so muss dieser Vorteil versteuert werden. Die unentgeltliche private Nutzung betriebseigener Kraftfahrzeuge durch Arbeitnehmer gehört als geldwerter Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
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