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Landesbeilage Schleswig-Holstein Juli/ August 2022
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Sachsen-Anhalt Report Juni 2022
Nr. 11 - Energetische Gebäudesanierung - Fachunternehmerbescheinigung
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Immobilienbesitzer
Wird die selbstgenutzte Immobilie energetisch auf Vordermann gebracht, kann das seit 2020 mit einem Steuerbonus belohnt werden. Voraussetzung für die Förderung ist u. a, dass das ausführende Fachunternehmen oder ein Energieberater eine Bescheinigung ausstellen. Die Finanzverwaltung hat dazu Musterbescheinigungen erlassen. Weitere Hinweise für die Fachunternehmen und Energieberater finden Sie in diesem Info-Service.
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