Landesbeilage Schleswig-Holstein Juli/ August 2022
Sachsen-Anhalt Report Juni 2022
Nr. 16 - Energetische Gebäudesanierung - Fachunternehmerbescheinigung
Wird die selbstgenutzte Immobilie energetisch auf Vordermann gebracht, kann das seit 2020 mit einem Steuerbonus belohnt werden. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass das ausführende Fachunternehmer oder ein Energieberater eine Bescheinigung ausstellen. Die Finanzverwaltung hat dazu Musterbescheinigungen erlassen. Allerdings können diese ausschließlich händisch ausgefüllt werden. Wir haben für unsere Mitglieder eine elektronische Version der Bescheinigung entwickelt. Diese und weitere Hinweise für die Fachunternehmen und Energieberater finden Sie in diesem Info-Service.
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