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                Heute zahlen Senioren in der Regel auf ihre Rente Einkommensteuer. Doppelt zugreifen darf der Staat aber nicht. Das hat der Bundesfinanzhof Ende Mai 2021 entschieden. Was das Urteil für jetzige Rentner bedeutet und warum die Musterkläger dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, erläutern wir hier.
  
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