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Notwendige Maßnahmen in außergewöhnlichen Zeiten!
Presseinformation Nr.: 02
BdSt Thüringen unterstützt außergewöhnliche Maßnahmen zur Linderung der Auswirkung der Corona-Krise
Der von der Bundesregierung beschlossene Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Milliarden Euro sowie die Nutzung der Notfallregelung bei der Schuldenbremse sieht der Bund der Steuerzahler Thüringen als notwendige Maßnahmen in außergewöhnlichen Zeiten an, um die wirtschaftlichen Folgen für Bürger und Betriebe zu lindern. Ein Kollaps der Wirtschaft muss verhindert, auch Kleinstunternehmen müssen erhalten und Arbeitsplätze gesichert werden! Alle Aktivitäten sind zu nutzen, um auch in Zeiten nach der Krise ein geordnetes Wirtschaften zu ermöglichen.
Jetzt ist es wichtig, die Konsumausgaben stabil zu halten oder sogar zu intensivieren. Deshalb sollte der Solidaritätszuschlag schon zur Jahresmitte fallen – ohne Abstriche für alle! Das wäre ein wesentlicher Impuls, um Bürger und angeschlagene Unternehmen zu entlasten.
Darüber hinaus begrüßt der BdSt Thüringen, dass die Thüringer Landesregierung ohne Nachtragshaushalt auskommen will und ein zusätzliches Liquiditätsprogramm als Soforthilfe vorbereitet. Es sollte keine weitere Zeit vergehen, um die geplanten Zuschüsse bis zu 30.000 Euro pro Unternehmen zu zahlen.