Steuerzahlergedenktag 2021 / Epoch Times
Land NRW hilft Hochwassergeschädigten mit steuerlichen Erleichterungen
Niedersächsische Schuldenuhr zurückgestellt
Land verzichtet auf Corona-Kreditbewilligungen von 641 Millionen Euro
Weil das Land Niedersachsen die milliardenschweren Corona-Kredite, die der Landtag im Jahr 2020 bewilligte, nicht vollends benötigt, konnte der Stand der Schuldenuhr jetzt um 641 Millionen Euro abgesenkt werden. "Die Schuldenanzeige wird damit die symbolische 70-Milliarden-Euro-Schallmauer vorerst nicht durchbrechen. Das ist ein positives Signal für die Rückkehr zu soliden Landesfinanzen nach der Krise", stellt BdSt-Vorsitzender Bernhard Zentgraf bei der Umstellung im Beisein von Finanzminister Reinhold Hilbers fest. Es komme nicht häufig vor, dass eine Regierung einmal vom Parlament bewilligte Kredite verfallen lässt. "Deshalb verdient der Schuldenverzicht der Landesregierung Respekt", erklärt Zentgraf.
Die Schuldenuhr zeigte am Donnerstagvormittag einen Stand von 69,988 Milliarden Euro. Sie konnte auf 69,347 Milliarden Euro zurückgestellt werden. Gleichwohl "tickt" die Schuldenuhr aber weiterhin mit einem Zuwachs von 35 Euro pro Sekunde. Dieser Zuwachs bildet die diesjährige Nettokreditaufnahme von 1,118 Milliarden Euro ab. Im Krisenjahr 2020 raste die Schuldenuhr noch mit 278 Euro pro Sekunde. Der Bund der Steuerzahler zeigt auf der Schuldenuhr die tatsächlich aufgenommenen Kredite und die nach den Haushaltsgesetzen bewilligten Kreditermächtigungen. Er folgt damit einem Berechnungsschema des Stabilitätsrates.
Trotz Schuldenverzicht sieht der Bund der Steuerzahler das Land Niedersachsen für die aktuelle Corona-Risikovorsorge und die Stabilisierung des Gemeinwesens und der Wirtschaft finanziell gut aufgestellt. Zum einen steigen die Steuereinnahmen des Landes wieder. Zum anderen stünden der Regierung aus dem vom Landtag bewilligten Kredittopf des Jahres 2020 noch gut vier Milliarden Euro zur Verfügung, die bislang nicht valutiert seien. Das Covid-19-Sondervermögen sei weiterhin gut gefüllt. "So richtig und wichtig die Kreditbewilligungen in der Krise sind, so zwingend geboten ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht, dass neue schuldenfinanzierte Ausgaben einen unmittelbaren Corona-Bezug haben müssen. Allgemeine Staatsaufgaben dürfen nicht über Schulden finanziert werden, sondern im Sinne der Generationengerechtigkeit nur über Steuern und sonstige Einnahmen", erklärt Zentgraf.
Der Bund der Steuerzahler betont, dass sich die Schuldenbremse in der Corona-Krise bewährt habe. Es müsse jetzt darum gehen, zügig aus der Verschuldung herauszuwachsen, also zu ausgeglichenen Haushalten zurückzukehren und die Tilgungsverpflichtungen ernst zu nehmen. Dabei sei die Landesregierung gut beraten, auf die marktwirtschaftlichen Kräfte zu vertrauen, diese zu fördern und zugleich die krisenbedingten Staatsaktivitäten wieder zu begrenzen.
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