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Niedersachsen profitiert weiterhin von steigenden Steuereinnahmen

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 04.11.2019, JV

Bund der Steuerzahler: Bürger und Betriebe endlich entlasten!

Mit dieser Forderung tritt der Bund der Steuerzahler jenen gesellschaftlichen und politischen Kräften entgegen, die meinen, dem Fiskus biete sich für steuerliche Entlastungen derzeit kein Raum. Bestärkt sieht sich der Verband durch die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung, die Finanzminister Hilbers am Montag der Öffentlichkeit präsentierte. „Auch in den kommenden Jahren eilt das Land bei den Steuereinnahmen von Rekord zu Rekord. Es wird Zeit, dass auch die Bürger und Betriebe am anhaltenden Steuerboom beteiligt werden“, fordert Bernhard Zentgraf, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen.

Nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler zeigen die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung, dass Bund, Länder und Gemeinden auch weiterhin von steigenden Steuereinnahmen profitieren. Dies gelte auch für Niedersachsen, wo die Einnahmen des Landes im laufenden Haushaltsjahr 2019 mit 29,02 Milliarden Euro sogar um 420 Millionen Euro höher ausfallen werden als im Haushaltsplan angenommen. Mittelfristig sollen die Einnahmen des Landes sogar auf bis zu 32,22 Mrd. Euro im Jahr 2023 anwachsen. Verglichen mit dem Jahr 2018 (28,07 Mrd. Euro) entspricht dies einem Einnahmeplus von 14,8 Prozent.

Allerdings zeigen die jüngsten Schätzergebnisse auch, dass die Geschwindigkeit des Einnahmezuwachses langsam abnimmt. Für die Jahre 2020-2023 prognostizieren die Steuerschätzer für Niedersachsen insgesamt Einnahmeausfälle von rund 525 Mio. Euro, die in der Finanzplanung des Landes derzeit noch nicht „eingepreist“ sind. Um die Schuldenbremse einhalten zu können, muss die Dynamik daher auch auf der Ausgabenseite gebremst, also gespart werden. Dazu rät der Bund der Steuerzahler, vorrangig die Personalausgaben des Landes in den Blick zu nehmen und hier insbesondere die Stellenausweitungen in den Ministerien bis zum Ende der Legislaturperiode zurückzunehmen.

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