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Neues von der Grundsteuer
Finanzsenat tappt noch im Dunkeln
Auf Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus informierte die Senatsverwaltung für Finanzen über den Sachstand bei der Umsetzung der Grundsteuerreform zum Stichtag 31. August 2023.
So seien 800.100 Erklärungen abgegeben worden. Circa 72.600 Erklärungen stünden noch aus. Von der Möglichkeit, Verspätungszuschläge festzusetzen, soll das Finanzamt nur in Ausnahmefällen Gebrauch machen. Auf die automatisierte Festsetzung von Verspätungszuschlägen sei verzichtet worden.
Ebenfalls seien bis dahin 170.000 Einsprüche gegen den Grundsteuerwertbescheid eingelegt worden. Es sei derzeit nicht möglich, die Bescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. Dies setze voraus, dass ein Klageverfahren vor einem obersten Gericht anhängig sein. Von 27 eingereichten Klagen seien noch 10 Klagen anhängig. Der Rest sei zurückgenommen worden.
Weiterhin geht die Senatsverwaltung davon aus, dass der Grundsteuerwert in der Regel deutlich höher als der bisherige Einheitswert sei. Deswegen seien auch die neuen Messzahlen erheblich von bisher 2,6 bis 10 Promille auf künftig 0,31 und 0,34 Promille gesenkt worden. Dennoch könne die Höhe der „neuen“ Grundsteuer noch nicht berechnet werden.
Erst, wenn für die Mehrzahl der Berliner Grundstücke eine Neubewertung Ende 2023 oder Anfang 2024 erfolgt sei, könnten die Messbeträge geprüft werden und ein neuer Hebesatz gesetzlich festgesetzt werden. Dementsprechend werden die Berliner Finanzämter die Messbetragsbescheide und die Grundsteuerbescheide für 2025 erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 erlassen.
Zu gegebener Zeit sieht die Senatsverwaltung die Veröffentlichung vorzugsweise von veranschaulichenden Beispielrechnungen vor. Die höheren Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungstichtag 1. Januar 2022 zu einem Zeitpunkt mit besonders hohen Immobilienpreisen soll mit der Prämisse der Aufkommensneutralität keine Auswirkung auf die absolute Höhe der für 2025 festzusetzenden Grundsteuer haben.
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