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Nein zur Rekord-Grundsteuer in Ruppichteroth!

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 21.04.2023, Joscha Slowik

Die Grundsteuer B soll in Ruppichteroth in diesem Jahr von 570 auf 1555 Prozentpunkte steigen! Die Gewerbesteuer von 500 auf 550 Prozentpunkte. Damit würde Ruppichteroth einen Spitzenplatz in Deutschland einnehmen. Der Bund der Steuerzahler NRW hat den Bürgermeister und die Ratsfraktionen aufgefordert, die Steuererhöhung abzulehnen. Die Gemeinde ist aufgerufen, ihre Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Den Ruppichterother Bürgern empfiehlt der BdSt: Noch bis zum 28. April den Entwurf zur Haushaltssatzung 2023 einsehen und Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf erheben.

Haltlose Begründungen
Als Begründung für die vorgesehenen Steuererhöhungen werden insbesondere die zusätzlichen Belastungen der öffentlichen Hand durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg angeführt. Mit Blick auf das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land NRW (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG) kann diese Argumentation nicht überzeugen. Die Vorschrift erlaubt eine Abtrennung der Belastungen der Kommunaletats durch den Krieg und die Pandemie in einer Nebenrechnung und stattdessen den Ausweis entsprechender außerordentlicher Erträge im Etat. Dadurch beeinflussen die auf beiden Krisen zurückgeführten Nachteile den aktuellen Haushalt nicht mehr negativ. Die Begründungen „Pandemie“ und „Ukrainekrieg“ für die Steuererhöhungen sind damit also haltlos.
Weitere aktualitätsbezogene Begründungen für die Steuererhöhungen werden im Haushaltsentwurf 2023 nicht gegeben, so dass die geplanten massiven Abgabeerhöhungen nicht nachvollziehbar sind. Die Probleme, den Haushalt in Ruppichteroth auszugleichen, gibt es auch nicht erst seit den benannten Krisen, sondern seit vielen Jahren. In denen wurden offensichtlich keine ausreichenden Sparmaßnahmen getroffen.

Grundsteuer B wichtiger Standortfaktor
Das oberste Gebot einer an den Wünschen der Bürgerschaft und lokalen Wirtschaft orientierten Finanzpolitik sollte gerade zum jetzigen Zeitpunkt die Vermeidung von Steuererhöhungen sein. Privathaushalte und Unternehmen leiden unter den einschneidenden Folgen der ungewöhnlich hohen Inflation. Manche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie örtlich ansässige Unternehmen stehen vor existenziellen Problemen. Eine weitere Erhöhung der Grundsteuer-B würde Ruppichteroth in die Spitzengruppe der bundesweiten Hebesätze führen. Damit nicht genug: Höhere Abgaben schränken nicht nur die finanzielle Leistungsfähigkeit entscheidend ein, sondern sind auch ein Signal, dass die Gemeinde ihren Wunsch nach höheren Einnahmen über die Sorgen und Nöte der Menschen und Unternehmen stellt.
Ferner darf nicht übersehen werden, dass die Grundsteuer B ein wichtiger Standortfaktor ist, und zwar nicht nur für die Menschen, die in der Gemeinde wohnen, sondern auch für das örtliche Gewerbe. Mit der zusätzlichen geplanten Erhöhung der Gewerbesteuer sollen die Unternehmen gleich zweifach mehr belastet werden. Unternehmen, die einen neuen Standort suchen, die in der Gründung oder bereits ansässig sind, orientieren sich an den örtlichen Abgaben, also an der Gewerbesteuer- und Grundsteuerbelastung. Hier gilt: Weniger ist mehr!

Appell des Bunds der Steuerzahler
Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler NRW sollte Ruppichteroth das örtliche Steuersatzniveau vielmehr auf die so genannten fiktiven Hebesätze ausrichten. Sie sind eine Grundlage für die Höhe der Schlüsselzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich und bieten eine objektive Orientierung für das örtliche Steuersatzniveau. Im Jahr 2023 beträgt der fiktive Steuersatz für kreisangehörige Gemeinden für die Grundsteuer B 493 und für die Gewerbesteuer 416 Prozentpunkte. Die im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Hebesätze übertreffen diese Werte erheblich und sollten Bürgern und Unternehmen deshalb nicht zugemutet werden.

Der BdSt NRW appelliert an die Vertreterinnen und Vertreter im Gemeinderat:

  • Lehnen Sie die geplante Erhöhung der Grundsteuer B von 570 v.H. auf 1.555 v.H. ab. Diese nahezu Verdreifachung der Steuer würde zu erheblichen Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen führen und Ruppichteroth in die bundesweite Spitzengruppe aller Hebesätze führen.
  • Lehnen Sie ebenfalls die geplante Erhöhung der Gewerbesteuer von 500 auf 550 Prozent ab, da die Unternehmen derzeit bereits auch ohne diese Abgabeerhöhung äußerst stark belastet sind.
  • Orientieren Sie sich bei der Festlegung der Hebesätze an den fiktiven Hebesätzen als Maßstab.
  • Bei allen Investitionsvorhaben sind Prioritäten zu setzen und die Wirtschaftlichkeit hat im Vordergrund stehen. Neue Investitionen sind auf das Notwendige zu beschränken. Rat und Öffentlichkeit sind laufend über kalkulierte Preissteigerungen zu informieren.
  • Die Verschuldung ist auf ein Minimum zu reduzieren, jede neue Verschuldung ist mit einem verbindlichen Tilgungsplan zu versehen.

Alle Einsparmöglichkeiten sind ohne Ausnahmen schnell und konsequent zu suchen und umzusetzen. Hilfestellung beim Sparen bietet der BdSt-Kommunalkompass, der kostenlos zum Download zur Verfügung steht.

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