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"Mittelschicht steuerlich entlasten!"

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 12.07.2022, Jan Vermöhlen

Bund der Steuerzahler fordert Bundesratsinitiative der niedersächsischen Landesregierung

Der Bund der Steuerzahler fordert die niedersächsische Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür stark zu machen, dass die Mittelschicht angesichts der aktuellen Rekordinflation schnell und durchgreifend steuerlich entlastet wird. "Arbeitnehmerfamilien bleiben von ihren erwirtschafteten Einkommen nach wie vor lediglich 47 % zur freien Verfügung. Finanzamt und Sozialkassen greifen trotz Energiepauschale, temporärer Senkung der Energiesteuer und anderer steuerlicher Entlastungen weiter zu stark zu", beklagt Bernhard Zentgraf, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, angesichts des von dem Verband errechneten Steuerzahlergedenktages am morgigen Mittwoch, 13. Juli 2022. Wie schon im letzten Jahr muss ein durchschnittlicher Arbeitnehmer sein seit Jahresbeginn erwirtschaftetes Einkommen bis zu diesem Tag rein rechnerisch in Form von Steuern und Abgaben an den Staat abführen. Erst danach kann er frei über sein Einkommen verfügen.

"So berechtigt die politischen Initiativen zur Milderung der Teuerungswelle bei Sozialhilfe-Haushalten sind, die Mittelschicht darf nicht vergessen werden. Der Fiskus darf nicht zum Inflationsgewinner werden", fordert Zentgraf. Um die durchschnittliche Einkommensbelastung unter die 50-Prozent-Marke zu drücken, müsse die Einkommensteuer bei unteren und mittleren Gehältern gesenkt werden. Zudem fordert der Verband angesichts explodierender Energiekosten eine Verringerung der Mehrwertsteuersätze auf Strom und Heizkosten sowie eine Verringerung der Stromsteuer.

Die Berechnungen des Bundes der Steuerzahler zur aktuellen Belastungsquote von Familien der Mittelschicht gehen von einem durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt von 2,2 Personen und einem Bruttoeinkommen von 5.193 Euro Monat aus. Zusätzlich erarbeitet dieser durchschnittliche Haushalt die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (1.130 Euro) und erzielt geringfügige Zusatzeinkommen aus Vermögen und selbständiger (Neben-)Tätigkeit (152 Euro). Das monatliche Gesamteinkommen beträgt somit 6.475 Euro. Hiervon sind 774 Euro als Einkommensteuern sowie 621 Euro an Verbrauchsteuern (wie Mehrwert- oder Energiesteuer) und Quasi-Steuern (wie Rundfunkbeitrag) abzuführen. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung belaufen sich auf 2.037 Euro. Somit beträgt die monatliche Gesamtbelastung demnach 3.432 Euro oder 53 % des Gesamteinkommens. Es verbleiben lediglich 3.043 Euro oder 47 % des Einkommens zur freien Verfügung.

Wer seine individuelle Belastung errechnen möchte, kann dies unter https://www.steuerzahler.de/steuerzahlergedenktag tun, indem er Angaben zu Einkommen und Konsumgewohnheiten in dem neuen BdSt-Online-Rechner macht.

Der Bund der Steuerzahler räumt ein, dass die Steuer- und Beitragszahlungen zu einem Großteil direkt oder indirekt an die Gesamtheit der Bürger in Form staatlicher Leistungen zurückfließen. Volkswirtschaftlich bedenklich aber sei, dass über die Hälfte des von Arbeitnehmern erwirtschafteten Einkommens staatlich umverteilt und verwaltet werde.

 

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